Stadt

Salzburg erfüllt Asylquote: 154 neue Plätze geschaffen

Im Jahr 2015 wurden bereits 154 neue Plätze geschaffen.
Veröffentlicht: 27. Jänner 2015 13:40 Uhr
Das Land Salzburg werde bei der Unterbringung von Asylwerbern die vorgegebene Quote mit Ende Jänner erfüllen. Das sagte die zuständige Landesrätin Martina Berthold (Grüne) am Dienstag am Rande eines Hintergrundgesprächs. Salzburg habe seit Jahresanfang schon 107 zusätzliche Plätze gefunden, 147 würden noch bis Ende der Woche geschaffen, so Berthold.

Bis 31. Jänner muss Salzburg laut der Vorgabe 2.061 Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf bieten. Aktuell (mit Stand 23. Jänner) wurden 1.803 Asylwerber betreut. Zählt man die 147 zusätzlichen Plätze dazu, ergibt dies 1.950. Die Lücke von gut 100 erklärt die Landesrätin damit, dass es zurzeit wegen der Schaffung zahlreicher Unterkünfte in ganz Österreich zu Verzögerungen bei der Zuteilung von Asylanten durch den Bund komme. Das heißt, dass derzeit gar nicht alle bestehenden Plätze belegt seien.

Weitere Plätze im Pongau und Pinzgau

Die größten Unterkünfte, die noch im Jänner bezogen werden können, sind ein Landesgebäude in der Stadt Salzburg mit rund 60 Plätzen, eine Jugendherberge in Radstadt (Pongau) mit etwa 40 Plätzen und ein ehemaliger Gasthof in Lofer (Pinzgau), in den rund 30 Asylwerber einziehen können.

Viele Unterkünfte nur Übergangslösung

Für Februar hat das Land bereits weitere 157 Plätze fixiert. Damit hat Salzburg heuer innerhalb von zwei Monaten annähernd so viele neue Quartiere geschaffen wie im Vorjahr. Damals wurden im gesamten Jahr 437 zusätzliche Plätze ermöglicht. Berthold räumte heute aber ein, dass etliche der nun rasch organisierten Unterkünfte nur befristet für die Flüchtlingsbetreuung genutzt werden können. "Unser Ziel ist es natürlich, dauerhafte Einrichtungen zu finden."

Berthold kritisiert beschleunigte Asylverfahren

Dem Vorschlag von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit beschleunigten Asylverfahren innerhalb von zehn Tagen steht die Salzburger Landesrätin "sehr kritisch und ablehnend" gegenüber. Sie könne sich nicht vorstellen, dass bei Verfahren in dieser Dauer das Recht auf Rechtsstaatlichkeit noch gewährt werden könne. Immerhin müssten die Gründe des Antrages sehr genau geprüft werden.

(Quelle: salzburg24)

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