Wie die Sprecherin und Vizepräsidentin des Landesgerichts Salzburg, Bettina Maxones-Kurkowksi am Freitag auf Anfrage der APA erklärte, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg das angemeldete Rechtsmittel zurückgezogen.
„I bring di um" - Im März freigesprochen
Der 52-jährige Salzburger wurde am 29. März 2013 bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg im Zweifel freigesprochen. Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg soll er das mittlerweile 23-jährige Vergewaltigungsopfer am 21. März 2012 bei einer Tankstelle in der Stadt Salzburg mit dem Umbringen bedroht haben, was der Beschuldigte aber vehement bestritten hatte.
Die junge Frau und ein guter Bekannter von ihr, der aus Wien stammt und bei dem Prozess als Zeuge aufgetreten war, haben den Angeklagten schwer belastet. Beide gaben an, sie hätten gehört, wie der 52-jährige Hilfsarbeiter in Richtung des Autos, in dem sie an jenem 21. März vorigen Jahres gesessen und bei einer Tankstelle an der Vogelweiderstraße im stockenden Verkehr vorbeigefahren sind, geschrien hätte: "I bring di um".
Opfer enttäuscht
Der Beschuldigte hatte erklärt, dass er "kein einziges Wort" gesagt hätte. Er habe den Wagen der beiden vom Bereich der Tankstelle aus, wo er seinen Kleinbus geparkt hatte, nur fotografieren wollen, um zu dokumentieren, dass sie sich erneut in der Nähe seiner Wohnadresse aufhalten würden. Das sei zuvor schon des öfteren so gewesen, sagte der 52-Jährige. Nach Prozessende hatte das Vergewaltigungsopfer enttäuscht auf den Freispruch reagiert. "Das ist eine Schande für die Justiz", sagte die 23-Jährige.
Berufung ohne Erfolg
Warum die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel nach erfolgter Urteilsausfertigung noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen hat, begründete Mediensprecher Marcus Neher heute gegenüber der APA so: Die Erstrichterin (Daniela Segmüller, Anm.) habe sich in dem 18 Seiten umfassenden Urteil mit den Beweisen, die im Akt vorkommen, eingehend befasst und diese gegeneinander abgewogen. Eine Berufung sei deshalb nicht erfolgsversprechend. Begründungsmängel gebe es im Ersturteil nicht, erläuterte der Staatsanwalt.
Bei einem Berufungsverfahren handle es sich um ein formelles Verfahren. Es würden nicht von Anfang an Beweise neu aufgenommen, sondern es werde das Ersturteil strikt geprüft. "Im Berufungsverfahren reicht es nicht, dass es eine zweite Denkvariante gibt, um mit der Berufung durchzudringen", sagte Neher.
Fußfessel sorgte für Empörung
Der ehemalige Hundetrainer hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-jährige gebürtige Salzburgerin mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde deshalb zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 zur Empörung des Opfers in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt. Die gebürtige Salzburgerin wollte, dass der Mann den unbedingten Haftanteil im Gefängnis verbüßen musste. Er erhielt am 15. November die elektronische Fußfessel. Nach vier Monaten wurde er am 14. März vorzeitig aus dem Hausarrest bedingt entlassen. (APA)
(Quelle: salzburg24)