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Salzburgerin klagt gegen Kündigung und erhält 33.000 Euro Schadensersatz

Eine Frau ging wegen ihrer Kündigung durch ein Salzburger Unternehmen vor Gericht. (Symbolbild)
Veröffentlicht: 29. Juli 2016 11:19 Uhr
Eine Frau, die fast dreißig Jahre, in einer Salzburger Buchbinderei arbeitete, wurde wegen eines Fehlers fristlos gekündigt. Zusammen mit der Arbeiterkammer (AK) klagte die Frau gegen die Entlassung, die bis zum Obersten Gerichtshof gelangte. Die Frau bekam Recht und erhielt eine Entschädigung von 33.000 Euro.
Katharina Köhn

Die Dienstnehmerin war 27 Jahre ohne Unterbrechung in einer Salzburger Buchbinderei beschäftigt. In dieser Zeit kam es lediglich zu zwei Beanstandungen. Also alle 13 Jahre eine Beschwerde. Umso größer war der Schock, als die Firmenleitung nach über einem Vierteljahrhundert Zusammenarbeit die Entlassung aussprach. „Anstelle aus der Erfahrung älterer Dienstnehmer zu lernen, werden sie vor die Tür gesetzt“, so AK-Präsident Siegfried Pichler in einer Aussendung.

Der Dienstgeber begründete die Entlassung folgendermaßen: Die Beschäftigte vergaß, die einzelnen Arbeitsschritte am Auftragsschein auszufüllen und den verwendeten Leim am Auftragsschein anzuführen. In Kombination mit den beiden verjährten Beanstandungen sei dies eine „beharrliche“ Pflichtverletzung – was laut des Chefs eine fristlose Entlassung rechtfertigt.

Salzburgerin erhält zu Unrecht Kündigung

„Die Entlassung erfolgte zu Unrecht“, so Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung: „Deswegen darf kein Arbeitnehmer vor die Tür gesetzt werden.“ Die AK übernahm den Rechtsschutz und klagte erfolgreich gegen die Entlassung.

Doch erst mit dem Urteil des Oberstesten Gerichtshofs akzeptierte der Unternehmer seine Niederlage. Zuvor focht er noch sowohl die Entscheidung des Erstgerichts als auch des Berufungsgerichts an. Das Verfahren zog sich über eineinhalb Jahre. In Summe erhält die zu Unrecht gekündigte Frau eine Entschädigung in der Höhe von 33.000 Euro.

Kurios: Der Dienstgeber bat seine ehemalige Mitarbeiterin um eine Ratenzahlung. „Trotz der erfahrenen Enttäuschung stimmte sie einer solchen sogar zu“, sagt der AK-Experte.

Unternehmen kündigen langjährige Mitarbeiter

Trotz der angemessenen Entschädigung bleibt ein schaler Nachgeschmack. Und zwar weil es Unternehmen gibt, die ältere Mitarbeiter – trotz jahrzehntelangem Engagement – von einem Tag auf den anderen grundlos vor die Tür setzen. „Die Loyalität der Belegschaft wird mit Füßen getreten“, sagt der Rechtsexperte: „Man kann sich vorstellen, was das für die betroffenen Mitarbeiter bedeutet.“

Viele Kündigungen zum Jahresende

Fälle wie diese stehen für die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer Salzburg an der Tagesordnung. Bei 70 Gerichtsverfahren pro Jahr steht die AK älteren gekündigten Arbeitnehmern helfend zur Seite. Tendenz steigend. „Vor allem zum Jahresende nimmt die Zahl der Klagen zu“, sagt Heimo Typplt. „Unternehmen wollen so anfallende Abfertigungssprünge oder Jubiläumsgeldansprüche bewusst umgehen.“

„Die Wirtschaft lobt zwar die Bedeutung älterer Arbeitnehmer, doch in den Betrieben zeigt sich ein anderes Bild“, so Pichler „Es ist zu leicht, ältere Arbeitnehmer zu kündigen. Gründe werden an den Haaren herbeigezogen oder die Betroffenen werden in einem falschen Licht dargestellt.

Bonus-Malus-System: Bonus für viele ältere Beschäftigte

Jene Unternehmen, die besonders viele ältere Personen über 50 Jahren beschäftigen, werden mittels Bonus belohnt und jene sanktioniert, die keinen Beitrag zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer leisten. „Lippenbekenntnisse der Unternehmen helfen oft nicht. Sie gehören in die Pflicht genommen“, so Siegfried Pichler.

(Quelle: salzburg24)

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