Prozess wegen Tierquälerei

Schüsse auf Dachs: Beschuldigte müssen Tiere pflegen

Veröffentlicht: 17. Februar 2023 11:59 Uhr
Wegen Tierquälerei mussten sich heute ein Soldat und ein Jäger in Salzburg vor Gericht verantworten. Die beiden haben in der Krobatin-Kaserne in St. Johann auf einen Dachs geschossen, der in eine Grube gefallen war.
SALZBURG24 (mem)

Das stundenlange Leiden eines Dachses, der am 23. August 2022 in der Krobatin-Kaserne in St. Johann im Pongau in eine Grube gefallen war und nach mehreren Schüssen aus einem Kleinkalibergewehr noch lebte, hat am Freitag zu einem Prozess gegen einen Jäger und einen Soldaten geführt. Ihnen wurden die Delikte Tierquälerei und Eingriff in fremdes Jagdrecht angelastet. Die Verhandlung endete mit einer Diversion, nachdem sie die Verantwortung für die Tat übernommen hatten.

Dachs in Kaserne zu Tode gequält: Anklage erhoben

Weil sie einen Dachs in der Krobatin-Kaserne in St. Johann im Pongau stundenlang brutal gequält haben sollen, stehen ein Berufssoldat und ein Jäger im Februar vor Gericht. Der Soldat musste bereits …

Jäger und Soldat entschuldigen sich nach Schüssen auf Dachs

Es sei ein Fehler, ein Missgeschick gewesen, entschuldigten sich die bisher unbescholtenen Männer vor der Richterin am Landesgericht Salzburg. "Ich bin hingefahren, um das Tier von den Schmerzen zu befreien", sagte der Gastronom, der einen Jagdschein besitzt. Der Dachs lag in einer 2,5 Meter tiefen, ausbetonierten Grube einer Hindernisbahn. Der Aktenlage zufolge dürfte er etwas erschöpft, aber unverletzt gewesen sein.

Sieben Schüsse auf Dachs abgefeuert

Der Berufssoldat hatte den Jäger um Rat gebeten. Sie sollen dann mindestens siebenmal auf den Dachs geschossen haben. Danach hielten sie ihn offenbar für tot.

Tiequälere: Dachs lebt noch Stunden später

Doch ein Video erbrachte den Beweis, dass der Dachs am nächsten Morgen noch atmete. Der Soldat stieg in die Grube und tötete ihn, indem er mit einem Eisenrohr gegen seinen Kopf schlug. "Damit er nicht mehr leidet", erklärte sein Verteidiger. "Die Sache tut mir leid. Ich habe das nicht mit Absicht gemacht", sagte der Soldat.

Jäger und Soldat müssen in Tierpflege-Einrichtng arbeiten

Die Beschuldigten beteuerten zu Beginn des Prozesses ihre Unschuld. Schließlich nahmen sie nach kurzer Beratung mit ihren Verteidigern das Diversionsangebot der Richterin an. Sie zeigten sich bereit, jeweils eine gemeinnützige Leistung von 120 Stunden in einer Tierpflege-Einrichtung binnen sechs Monaten zu erbringen und jeweils 100 Euro Pauschalkosten zu zahlen.

Staatsanwaltschaft meldet Beschwerde an

Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Diversion aus und meldete Beschwerde an. Man hätte dem Dachs auch ein Brett hineinlegen können, damit er aus der Grube wieder herauskommt, heißt es im Strafantrag.

(Quelle: apa)

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