Arbeiterkammer gibt Tipps

Schulschließung: Was Eltern wissen sollten

Das Gymasium Zaunergasse in der Stadt Salzburg wird mit 20. Oktober geschlossen.
Veröffentlicht: 20. Oktober 2020 13:14 Uhr
Nach der Schließung des Bundesgymnasiums Zaunergasse in der Stadt Salzburg durch die Epidemiebehörde, haben sich bei der Arbeiterkammer Salzburg bereits zahlreiche berufstätige Eltern gemeldet. Sie stehen jetzt vor einer großen Herausforderung.

„Viele wissen nicht, wie sie Beruf und Betreuungspflicht unter einen Hut bekommen sollen“, sagt AK-Präsident Peter Eder. Bereits um 8 Uhr in der Früh haben sich die ersten Betroffenen an die Rechtsberatung der Arbeiterkammer Salzburg gewendet. Was Betroffene jetzt tun können, lest ihr hier:

Aus rechtlicher Sicht empfehlen die AK-Experten bei Schulschließungen bezahlte Sonderbetreuungszeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Maximal drei Wochen pro Elternteil sind möglich. Verbraucht werden kann die Sonderbetreuungszeit am Stück, tage- und halbtageweise. „Doch es besteht kein Rechtsanspruch“, so Eder„Es braucht die Zustimmung vom Arbeitgeber. Sagt dieser ,Nein‘, müssen Eltern Urlaub oder Zeitausgleich für die Kinderbetreuung konsumieren.“

Weiters gibt es aus Sicht der AK die Möglichkeit, auf eine „Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen“. Kann auf die Schnelle keine Kinderbetreuung organisiert werden, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Dieser ist – anders als die Pflegefreistellung – mit keiner fixen Anzahl an Tagen pro Jahr beschränkt. Im Gesetz steht „so kurz wie notwendig“. Deshalb hat sich ein „Orientierungswert“ von bis zu einer Woche durchgesetzt.

Dienstfreistellung für Eltern bei Schulschließung

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind aus Sicht des AK-Präsidenten zu schwammig formuliert und haben daher im Corona-Lockdown nicht immer gegriffen. Vor allem den fehlenden Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sieht Peter Eder mehr als kritisch: „Wurde den Eltern die Sonderbetreuungszeit untersagt, mussten sie für die Kinderbetreuung ihr gesamtes Urlaubs- oder Zeitausgleichskontingent bis auf die letzte Minute verbrauchen.“ Daher fordert der AK-Präsident in Richtung Bundesregierung: „Um Familien in dieser herausfordernden Zeit Sicherheit zu geben, braucht es endlich ein Recht auf bezahlte Dienstfreistellung, wenn wieder Home Schooling angesagt ist – und das ohne zeitliche Begrenzung. Die Dauer der Freistellung muss sich an den Bedürfnissen der Eltern orientieren. Auf den Kosten dürfen aber nicht die Unternehmen sitzen bleiben, das muss der Bund übernehmen.“

(Quelle: salzburg24)

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