Auslöser der jüngsten Auseinandersetzung waren Hausdurchsuchungen am 19. August in Kärnten und Salzburg. Am Donnerstrag erhob Spar-Vorstand Gerhard Drexel den Vorwurf, dabei sei illegale Spionage-Software des FBI eingesetzt worden.
Firewall bemerkt Schad-Software
In einem Interview mit den "Salzburger Nachrichten" sagte Drexel, dass die Firmen-Firewall die Schad-Software bemerkt hätte. In einer protokollierten Telefonkonferenz hätten Beamte des Bundeskriminalamts angegeben, auf Wunsch der Bundeswettbewerbsbehörde eine ihnen neuartige Software eingesetzt zu haben. "Das Programm heißt osTriage und ist eine Sammlung von Tools mit vielen Programmen und Inhalten", sagte der Konzern-Chef. Diese Software dürfe in Österreich nicht einmal bei Gewaltverbrechen eingesetzt werden.
Eine Million Euro Schaden bei Spar
Das Programm war nach Drexels Angaben mindestens 30 Minuten lang aktiv. Das reiche laut FBI-Experten, damit das gesamte Programm durchlaufe. "Wir können nicht sagen, wie groß der Schaden ist, aber der gerichtlich beeidete Sachverständige hat dringend geraten, dass wir bei mehr als 25.000 Endgeräten diverse Informationstechnologie-Komponenten austauschen müssen. Das allein kostet mindestens eine Million Euro. Und das ist eine Minimalsicherungsmaßnahme, die wir auch schon in die Wege geleitet haben."Der Konzern kündigte eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission, eine Schadenersatzklage gegen die Republik und eine Klage auf Herausgabe des Datensticks an. Strafrechtliche Schritte behalte man sich vor.
USB-Stick mit üblicher Software
"Herr Drexel schaut offenbar zu viel Science-Fiction", kommentierte ein Sprecher der Wettbewerbshüter gegenüber der APA das Interview. "Es hat sich um einen ganz normalen USB-Stick mit Standard-Software gehandelt, den das Bundeskriminalamt bei Hausdurchsuchungen schon Hunderte Male verwendet hat."
Das wiederum ließ den Spar-Vorstand heute noch einmal nachlegen: "Das offene Geständnis, dass diese Spionagesoftware bereits Hunderte Male eingesetzt wurde, erschüttert uns in unserem Glauben an den Rechtsstaat Österreich. Bis dato sind wir davon ausgegangen, es handelt sich um eine einmalige Entgleisung von Einzelpersonen. Dabei scheint es leider so, als wäre es gängige Praxis, österreichische Staatsbürger und Unternehmen mit illegalen Mitteln laufend auszuspionieren."
Wenig später konterte der Behörden-Sprecher erneut: "Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer eines großen Unternehmens sinnerfassend lesen kann und den Inhalt eines Durchsuchungsbefehles versteht. Es ist das Wesen einer Hausdurchsuchung, auch in der IT nach Dokumenten zu suchen, welche die Verdachtslage erhärten können." Auf Seite 1 des Durchsuchungsbefehls sei explizit festgehalten, dass die Sicherstellung von physischen und elektronischen Kopien angeordnet worden sei. (APA)
(Quelle: salzburg24)