Zwischen 500 und 600 geförderte Mietwohnungen im Jahr vergibt die Stadt Salzburg über das Wohnservice – der Bedarf wäre noch größer, heißt es in einer Presseaussendung am Freitag. Die Uni Salzburg hat von April 2024 bis zum heurigen Jänner die bisherigen Richtlinien für die städtische Wohnungsvergabe evaluiert. Die Politik will auf Basis der Ergebnisse bei den Regelungen nachbessern.
Höhere Einkommensgrenzen geplant
Die erste Neuerung hat Bürgermeister-Stellvertreter Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) bereits wie berichtet zu Jahresbeginn angekündigt. Im Februar wurden die Einkommensgrenzen für Antragsteller:innen an die Inflation angepasst. Jetzt soll es eine weitere Änderung geben: „Die alten Vergaberichtlinien liegen um 20 Prozent unter der Einkommensgrenze der Landeswohnbauförderung. Das schließt viele Berufstätige und junge Paare aus, die keine Chance auf eine positive Erledigung des Antrags haben. Diese Einschränkung heben wir auf“, so Dankl. Er erwähnt in diesem Zuge auch die Wohnbauoffensive. Diese sieht vor, Flächen für 12.000 neue geförderte Wohnungen bereitzustellen.
Mehr Rücksicht auf Trennungen mit Kindern
Auch auf individuelle Lebenslagen – etwa durch Schicksalsschläge soll stärker eingegangen werden. Konkret sollen drohende Obdachlosigkeit oder eine Trennung mit Kindern bei der Punktebewertung stärker berücksichtigt werden.
Neu ist, dass Bürger:innen wieder einen Lagewunsch äußern können – etwa wegen der Nähe zum Arbeitsplatz, dem vertrauten Umfeld oder Angehörigen, die bei Pflege oder Kinderbetreuung helfen. Der Wunsch soll bei zumindest einem der drei Wohnungsangebote berücksichtigt werden.
Abläufe bei Wohnungsvergabe sollen einfacher werden
Die Abläufe selbst sollen ebenfalls vereinfacht und somit beschleunigt werden. Beispielsweise kann, wenn man noch keinen Einkommensbescheid für das Vorjahr hat, bis April der Bescheid des vorangegangenen Jahres vorgelegt werden. Wenn durch einen Schicksalsschlag das Einkommen plötzlich sinkt, gilt auch ein aktueller Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. Bricht wegen eines Pensionsantritts oder einer Scheidung ein großer Teil des Einkommens dauerhaft weg, zählt künftig das tatsächliche Einkommen – auch wenn am Papier noch das frühere Einkommen steht. Nach mehreren parteiübergreifenden Besprechungen werde im Mai ein Amtsbericht zur Beschlussfassung vorgelegt, so Dankl.
Zur Studie
Die Paris Lodron Universität Salzburg hat im Auftrag der Stadt Salzburg die Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen im Projektzeitraum 1. April 2024 bis 31. Jänner 2025 evaluiert. Die Studie basiert insbesondere auf 25 leitfadengestützten Interviews, Workshops und einer umfassenden Dokumentenanalyse. Sie gibt Empfehlungen zu sozialen Kriterien, Vereinfachung der Verfahren und künftigen Bedarfen.
(Quelle: salzburg24)