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Kontrollen in Stadt Salzburg

Polizei misst Abstand zu Radlern

Ein Verkehrspolizist am Fahrrad. Philipp Wulz radelt die Carl-Zuckmayer-Straße in der Stadt Salzburg entlang. Autos und auch Lastwagen fahren an ihm vorbei. Auf der Lenkstange hat er ein Abstandsmessgerät montiert. Das Gerät misst, ob die Fahrzeuge genügend seitlichen Abstand halten.

Er gibt per Funk den Messwert an seine Kollegen an der Anhaltestelle weiter. Dort halten sie Lenker, die zu knapp überholen, an. Heute strafen sie nicht, sondern belassen es dabei, zu informieren. Zwei Stunden dauert die Aktion, eine neue Maßnahme für mehr Sicherheit im Fahrradverkehr von Land und Stadt Salzburg mit der Verkehrspolizei. Kontrolliert wird, ob der bei Tempo 50 km/h empfohlene Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wird.

Wie die Fotoagentur "FMT-Pictures" berichtet, überholte ein Fahrzeug nur mit 92 Zentimetern Abstand. Der sei aber ausschlageben: „Wenn genügend Abstand gehalten wird, erhöht das die Sicherheit der Radfahrer enorm“, erläutert Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP).

Abstand erhöht Sicherheit für Radler

Wenn nicht ausreichend Platz zum gefahrlosen Überholen vorhanden ist, muss der Autofahrer hinter dem Radfahrer bleiben. „Der Seitenabstand ist die Knautschzone für Radfahrende. Für sie ist es beängstigend, wenn sie zu knapp überholt werden. Manche meiden daher Mischverkehrszonen“, sagt Ursula Hemetsberger, Radverkehrskoordinatorin des Landes.

Gerade haben die Radfahrprüfungen begonnen. Das heißt, dass vermehrt junge Radfahrer alleine im Verkehr unterwegs sind.

1,5 Meter Abstand vorgeschrieben

Laut Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender Abstand eingehalten werden. In der Fahrschule wird gelehrt, dass dies ein Meter plus ein Zentimeter pro km/h ist, also bei 50 km/h mindestens 1,5 Meter. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs unterstreicht das: „Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist", lautet das Urteil.

(Quelle: SALZBURG24)

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