In der kalten Jahreszeit

Stadt Salzburg unterstützt mit "Energie20er"

Veröffentlicht: 04. Jänner 2022 12:49 Uhr
Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes können Stadt-Salzburger heuer einen sogenannten "Energie20er" beantragen. Insgesamt sind so 200 Euro Unterstützung möglich.

Die 20 Euro der Stadt erhält man allerdings erst nach Gewährung des Landes-Zuschusses. Ein vermeidbarer bürokratischer Aufwand, wie die Stadt Salzburg am Dienstag in einer Aussendung betont. "Wir bedauern sehr, dass der 'Energie20er' der Stadt nicht gleich im Zuge des Heizkostenzuschusses des Landes an die Empfänger mit überwiesen wird", so die zuständige Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ). Sie appelliert an Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) eine vereinfachte Lösung zu finden.

HIER findet ihr das Antragsformular zum Download.

Hilfe bei der Antragstellung der Heizkostenzuschüsse gibt es bei folgenden Service-Stellen der Stadt:

  • Info Center Soziales (ICS), Sozialamt der Stadt Salzburg, Kieselgebäude 3. Stock, Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
  • Seniorenberatung der Stadt Salzburg, Hubert-Sattler-Gasse 7, 5024 Salzburg
  • Stadtservice der Stadt Salzburg, Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg
  • Bewohnerservicestellen (BWS) der Stadt Salzburg (BWS Itzling & Elisabeth-Vorstadt, Reimstraße 6; BWS Liefering, Laufenstraße 36; BWS Forellenweg, Eugen-Müller-Straße 59; BWS Lehen & Taxham, Strubergasse 27A; BWS Salzburg Süd, Hans-Webersdorfer-Straße 27; BWS Gnigl & Schallmoos, Fritschgasse 5/2; BWS Aigen & Parsch, Aignerstraße 78)     

Land Salzburg erhöht Heizkostenzuschuss

Bis zum 31. Mai 2022 können Menschen mit Hauptwohnsitz im Land Salzburg Heizkostenzuschuss beantragen. Dieser wurde auf 180 Euro erhöht.

Voraussetzungen für den "Energie20er"

Einen Heizkostenzuschuss, ausbezahlt vom Land Salzburg, erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, deren Heizkosten mindestens 180 Euro im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

(Quelle: salzburg24)

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