Wer beantragen kann

Land Salzburg erhöht Heizkostenzuschuss

Veröffentlicht: 03. Jänner 2022 11:08 Uhr
Bis zum 31. Mai 2022 können Menschen mit Hauptwohnsitz im Land Salzburg Heizkostenzuschuss beantragen. Dieser wurde auf 180 Euro erhöht.

Das Land Salzburg bietet auch heuer wieder allen Haushalten mit geringem Einkommen einen Kostenzuschuss für die aktuelle Heizperiode. „Aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung haben wir die Unterstützung von 150 auf 180 Euro pro Haushalt angehoben“, so LH-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) in einer Aussendung. Die einmalige finanzielle Hilfe ist unabhängig von Energieträger und Heizungsart möglich.

Die wichtigsten Tipps im Überblick

Sonnig aber kalt wird die aktuelle Woche im Bundesland Salzburg. Die Temperaturen liegen nur selten im Plusbereich. Wie ihr dieser Tage beim Heizen Kosten sparen könnt, lest ihr hier.

Wer kann Heizkostenzuschuss beantragen?

Jedes Jahr kann ab Jänner und bis Ende Mai auf der Landes-Webseite oder bei den jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinden der Heizkostenzuschuss des Landes beantragt werden. Die Unterstützung in Höhe von 180 Euro bekommen Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, deren monatliches Nettoeinkommen für Alleinstehende 979 Euro und für Paare 1.469 Euro nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind um 303 oder 492 Euro (je nach Familienbeihilfenbezug) und für alle weiteren erwachsenen Personen um je 492 Euro. Pflegegeld, Familien- und Wohnbeihilfen sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) werden nicht als Einkommen gerechnet.

Über 4.000 Anträge im Land Salzburg

Für den vergangenen Winter haben laut dem Land Salzburg 4.327 Salzburger Haushalte einen Heizkostenzuschuss erhalten. Insgesamt wurden 650.000 Euro dafür ausbezahlt. Dies entspricht einer Steigerung bei den geförderten Personen von 28,78 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese zusätzlichen Anträge sind unter anderem auf die Covid-Situation und damit mehr Arbeitslosigkeit, die Umstellung auf das Sozialunterstützungsgesetz sowie die verstärkte öffentliche Bewerbung zurückzuführen.

(Quelle: salzburg24)

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