Einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld gibt es ab einem monatlichen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden. Die Betroffenen müssen sich zudem für gewöhnlich in Österreich aufhalten und wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für voraussichtlich zumindest sechs Monate ständige Hilfe oder Betreuung benötigen. Insgesamt gibt es sieben Stufen. Wie viel Geld ausbezahlt wird, hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Und genau diese Einstufung sei immer häufiger falsch, wie die Salzburger Arbeiterkammer (AK) am Dienstag mitteilt.
Konkret habe es im Vorjahr deshalb 150 Gerichtsverfahren gegeben. „Wir gewinnen 72 Prozent der angestrebten Gerichtsverfahren, weil das Pflegegeld durch die PVA (Pensionsversicherungsanstalt, Anm.) viel zu niedrig angesetzt wird“, sagt AK-Präsident Peter Eder. Erfolgreich war die Klage im Fall einer alleinlebenden 82-jährigen Frau aus der Stadt Salzburg. Die Seniorin brauche wegen ihrer fortgeschrittenen Demenz umfassende Hilfe im Alltag. Zunächst wurde ihr Pflegestufe 1 anerkannt und sie erhielt 200 Euro, heißt es. Nun stehen der Frau monatlich 577 Euro zur Verfügung.
Wie hoch die Dunkelziffer an Fällen mit falscher Einstufung ist, sei unklar. Aber wie funktioniert die Beantragung des Pflegegelds genau? Wie viel Geld bekommt man in welcher Stufe? Und wie wird der Pflegebedarf ermittelt? Das beantworten wir euch hier.
- Wie viel Pflegegeld gibt es bei welcher Stufe?
- Wie beantrage ich Pflegegeld?
- Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
- Wie ist das Pflegegeld für Kinder geregelt?
Wie viel Pflegegeld gibt es bei welcher Stufe?
Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit spielen keine Rolle. Hier findet ihr einen Überblick über die sieben Stufen inklusive Voraussetzungen und den monatlichen Beträgen, die zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt werden. Seit 2020 wird das Pflegegeld in allen Stufen jedes Jahr – wie die Pensionen – erhöht.
- Stufe 1: Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Ausbezahlt werden monatlich 200,80 Euro.
- Stufe 2: Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat. Ausbezahlt werden monatlich 370,30 Euro.
- Stufe 3: Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat. Ausbezahlt werden monatlich 577 Euro.
- Stufe 4: Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat. Ausbezahlt werden monatlich 865,10 Euro.
- Stufe 5: Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat (außergewöhnlicher Pflegeaufwand). Ausbezahlt werden monatlich 1.175,20 Euro.
- Stufe 6: Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat (Tag- und Nachtbetreuung nötig). Ausbezahlt werden monatlich 1.641,10 Euro.
- Stufe 7: Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat (keine zielgerichteten Bewegungen möglich). Ausbezahlt werden monatlich 2.156,60 Euro.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Jene Personen, die eine Pension bekommen, müssen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger einreichen. Das ist neben der PVA zum Beispiel die Versicherungsanstalt Öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) oder die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS). Wer noch berufstätig ist, Mindestsicherung oder Rehabilitationsgeld bezieht oder noch arbeitet, kann das Pflegegeld ebenfalls bei der PVA beantragen. Diese Stellen sind auch dafür zuständig, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und das Pflegegeld erhöht werden soll.
Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Vor der Genehmigung ist eine Begutachtung nötig. Dabei kommen ein Arzt oder eine Ärztin oder diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal entweder nach Hause, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Die Betroffenen werden untersucht. Außerdem wird überprüft, bei welchen Tätigkeiten wie viel Hilfe benötigt wird – zum Beispiel beim Anziehen, beim Einkaufen und Kochen, der Körperpflege oder dem Haushalt. Vertrauenspersonen wie Pflegepersonal kann auch einbezogen werden, sofern das gewünscht wird. Ein Gutachter oder eine Gutachterin ermittelt dann den Pflegebedarf. Die Entscheidung über die Pflegestufe trifft letztendlich der jeweilige Sozialversicherungsträger oder ein Gericht.
In manchen Fällen kann das Pflegegeld auch „ruhen“. Das gilt laut AK während Spital- oder Kuraufenthalten ab dem zweiten Tag, wenn der Großteil der Kosten von einem Sozialversicherungsträger, dem Bund, einem Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgeanstalt getragen wird.
Wie ist das Pflegegeld für Kinder geregelt?
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt es bei der Beurteilung des Pflegebedarfs einige Sonderregelungen. Konkret wird nur jenes Ausmaß an Pflege berücksichtigt, das über das erforderliche Ausmaß von gleichaltrigen, nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht. Die Details zur Kinder-Einstufungsverordnung könnt ihr hier nachlesen.
Durch das Pflegegeld soll den Bezieherinnen und Beziehern ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Sofern das möglich ist, sollen sie auch selbst darüber entscheiden, wie das Geld verwendet wird. Ein weiteres Ziel ist, familiäre und ambulante Pflege zu fördern. Wie herausfordernd die Pflege für die Betroffenen selbst sowie deren Angehörige sein kann, wissen wohl die meisten Menschen in Salzburg.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Schreibt es uns gern in die Kommentare!
(Quelle: salzburg24)