Seit 17 Jahren gibt es in Österreich eine Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Die Einkommensgrenze, anhand derer der Anspruch auf den Zuschuss von maximal 1.600 Euro berechnet wird, ist aber seit jeher dieselbe. Weil aber Pensionen, Pflegegelder sowie Löhne und Gehälter regelmäßig mit der Teuerung angepasst werden, verlieren viele Betroffene irgendwann die Förderung, weil sie plötzlich die Grenzbeträge überschreiten, kritisiert der Pensionistenverband Österreich (PVÖ) am Montag in einer Aussendung. Dem schließt sich auch Salzburgs Soziallandesrat Christian Pewny (FPÖ) an, wie aus dem Büro zu erfahren war.
Salzburger Landesrat Pewny will Thema aufgreifen
Der PVÖ fordert vom Bund eine jährliche Valorisierung, also eine Inflationsanpassung, der Grenzbeträge für Förderungen und Befreiungen. Es dürfe nicht sein, dass man etwa durch Pensionsanpassung zwar monatlich mehr aufs Konto bekomme, gleichzeitig aber Förderungen, Zuschüsse und Befreiungen verliere „und man am Ende draufzahlt“, heißt es in der Aussendung.
„Auch wir sehen das sehr kritisch“, stellt Pewnys Sprecher Josef Höllinger auf Anfrage von SALZBURG24 klar. Man wolle die Thematik aufgreifen und bei der nächsten Soziallandesreferenten-Konferenz ansprechen, „damit alle am gleichen Strang ziehen“. Komme man zu einer Einigung, werde man sich gesammelt an den Bund wenden.
In Salzburg sind solange aber keine zusätzlichen Zuschüsse geplant, um bei den Kosten für die 24-Stunden-Betreuung zu entlasten. „Wir können nicht dauernd die Verfehlungen des Bundes ausbügeln“, so Höllinger. Das gehe sich finanziell schlichtweg nicht aus. Außerdem sei zu sagen, dass eine Einkommensgrenze von 2.500 Euro ohnehin recht hoch angesetzt sei.
PVÖ fordert Anpassung der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung wurde in 17 Jahren kein einziges Mal erhöht. „Die Inflationsraten seit 2007 stiegen jedoch um 46,9 Prozent“, betont PVÖ-Präsident Peter Kostelka in der Aussendung. Jahr für Jahr fallen damit Personen aus der vollen Förderungswürdigkeit. Wegen der zuletzt hohen Teuerung betreffe das heuer sehr viele. Die Situation sei „völlig unverständlich und nicht länger akzeptabel“, die Teuerungsabgeltungen dürften nicht zur Reduzierung oder dem Wegfall von Sozialleistungen führen.
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich
In Österreich haben pflegebedürftige Personen dann Anspruch auf eine Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung, wenn sie:
- rund um die Uhr betreut werden müssen,
- Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 beziehen
- und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede:n unterhaltsberechtigte:n Angehörige:n um 400 Euro, für jede:n unterhaltsberechtigte:n Angehörige:n mit Behinderung um 600 Euro. Nicht zum Einkommen zählen etwa Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Auch das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt unberücksichtigt.
Die Höhe der Förderung hängt dann davon ab, wer mit der Betreuung beauftragt wird: Beschäftigt man eine selbstständige Betreuungsperson, gibt es 400 Euro monatlich pro Betreuungsperson, maximal aber 800 Euro. Pflegt eine unselbstständige Betreuungsperson, fördert der Bund dies mit 800 Euro im Monat pro Betreuungsperson, maximal aber mit 1.600 Euro. Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen 9.600 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen 19.200 Euro.
Abweichende Förderbedingungen sind etwa möglich, wenn es zusätzliche Zuschüsse des Landes gibt. In Salzburg ist dies nicht der Fall.
(Quelle: salzburg24)