Das noch anhängige Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei damalige Magistratsmitarbeiter betraf eine Versicherung, die konstruiert worden sein soll, um die Kosten von Rechtsgutachten zu übernehmen.
Swap-Prozess: Ermittlungen in Nebenaspekt
Die Strafen gegen die drei Beschuldigten seien im Hauptverfahren so hoch gewesen, dass man im Falle einer Verurteilung in dem noch anhängigen Verfahren bezüglich der Versicherungsklausel mit einem unter 10.000 Euro liegenden Schadensbetrag nicht von der Verhängung einer Zusatzstrafe ausgehen könne, erklärte ein Sprecher der WKStA am Dienstag auf APA-Anfrage. Deshalb seien die Ermittlungen nach Paragraf 192 Strafprozessordnung eingestellt worden.
Versicherung konstruiert?
Laut einem Kontrollamtsbericht hat die anwaltliche Vertretung von Heinz Schaden und zwei Magistratsmitarbeitern bis zum Juni 2018 mehr als 1,3 Millionen Euro an Kosten verursacht. Die drei wurden beschuldigt, dass eine Versicherung zur Übernahme der Kosten von Rechtsgutachten konstruiert worden sei.
Rechtskräftige Urteile im Finanzskandal
Bei dem Swap-Prozess - einem Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals - sind Heinz Schaden und sechs Mitangeklagte, darunter die zwei damaligen Magistratsmitarbeiter, wegen Untreue zu teils mehrjährigen Haftstrafen mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden. Sie sollen im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg übertragen haben, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist.
Stadt Salzburg verlangt Anwaltskosten zurück
Die bis Juni 2018 anfallenden 1,3 Millionen Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten verlangt die Stadt Salzburg von dem Ex-Bürgermeister und den beiden damaligen Magistratsmitarbeitern bis Ende dieses Monats zurück. Heinz Schaden muss rund 540.000 Euro zahlen, die anderen beiden rund 400.000 bzw. 350.000 Euro.
(Quelle: apa)