Die Regelung wird voraussichtlich bis zum 18. September aufrecht bleiben.
"48-Stunden-Regel" bei Tempo 80
Aktuell ist baustellenbedingt die Verkehrsdatenerfassung in Fahrtrichtung Wien beeinträchtigt. Die für die Berechnung des flexiblen Tempolimits erforderlichen Daten könnten daher nicht korrekt erhoben werden, wie das Land Salzburg in einer Aussendung mitteilt.
Es tritt die sogenannte "48-Stunden-Regel" der Tempo-80-Landesverordnung in Kraft. Das bedeutet: Können die Daten länger als 48 Stunden nicht korrekt erfasst werden, wird die Geschwindigkeit permanent auf 80 km/h gesetzt. Aus diesem Grund gilt diese Beschränkung bis zum Ende der Arbeiten Mitte September im gesamten IG-L-Gebiet (Immissionsschutzgesetz-Luft) der A1.
(Quelle: salzburg24)