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Testamtentsfälschung: Zweite Prozessrunde wieder in Salzburg

Veröffentlicht: 30. Juni 2014 13:58 Uhr
Der Prozess um die Dornbirner Testamentsfälscher-Affäre ist am Montag am Landesgericht Salzburg in die zweite Runde gegangen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Oktober 2013 zehn Fakten des erstinstanzlichen Urteils aus dem Jahr 2012 wegen Feststellungsmängeln aufgehoben. Deshalb müssen fünf der damals insgesamt zehn Angeklagten erneut vor einem Schöffensenat Platz nehmen.

Während sich Jürgen H. und sein langjähriger Freund Peter H. erneut geständig zeigten, bestritten die restlichen drei angeklagten ehemaligen Justizmitarbeiter die Vorwürfe. "Meine Mandantin hat mit der Fälscherwerkstatt nichts, aber auch gar nichts zu tun", sagte Bertram Grass, Verteidiger der fünftangeklagten Kornelia Ratz. Die suspendierte Richterin erhofft sich einen Freispruch.

"Unerträgliche Belastung" für Ratz

Grass betonte, dass der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch gegen Ratz zur Gänze aufgehoben habe und deshalb "von Null" auszugehen sei. "Der Oberste Gerichtshof hat nur gesagt, Amtsmissbrauch sei es nicht, allenfalls etwas anderes, allenfalls Betrug." Er sprach von einer "unerträglichen Belastung" für seine Mandantin, auf sie werde medial eingeschlagen, schilderte Grass dem Schöffensenat. Nicht nur Jürgen H. gehe es nicht gut, sondern auch den anderen Angeklagten, resümierte der Anwalt, der Jürgen H. als "begnadeten Fälscher" bezeichnete. "Er hat eine geistige Kreativität und Elastizität gezeigt, und er war enorm flexibel." Grass sprach sich dagegen aus, dass die Aussagen von Jürgen H. in dem Prozess verlesen werden.

Ins selbe Horn stießen die Verteidiger der beiden angeklagten ehemaligen Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten. Der zweitangeklagte Kurt T. habe von den Missständen keine Kenntnisse erlangt, betonte dessen Verteidiger Nicolas Stieger. "Er kann keine Ruhe geben, er hat von der ganzen Sache nichts gewusst. Er ist unschuldig 22 Tage im Gefängnis gesessen. Jürgen H. hat die 18 Punkte zu verantworten, nicht mein Mandant." Kurt T. sei immer von einer One-Man-Show des Jürgen H. ausgegangen, H. habe die Manipulationen mithilfe seines Freundes und seinen Familienmitgliedern begangen. Stieger ortete zudem "viele Ungereimtheiten", die im ersten Rechtsgang aufgetaucht seien. Der Verteidiger des viertangeklagten Walter M., Rechtsanwalt German Bertsch, hielt seinen Unmut ebenfalls nicht hinter dem Berg: "Jürgen H. hat sich hinter einer Krankheit versteckt, als er einer Lüge überführt wurde. Wir sind leider im ersten Rechtsgang auf taube Ohren gestoßen. Die Kuh ist hin, wir versuchen noch, das Kalb zu retten."

Weder Mastermind noch Organisator

Anders lautete die Verantwortung des drittangeklagten Freundes des Hauptbeschuldigten: Peter H. habe sich von Anfang an geständig verantwortet und an der Aufklärung der Fakten mitgewirkt, erklärte Verteidiger Thomas Kaps. "Er war nicht der Mastermind und auch nicht der Organisator. Das ist aber keine Entschuldigung." Peter H. habe aber nie aktiv ein Testament gefälscht, sagte Kaps. "Hätte er gewusst, dass einer erbberechtigten Person Schaden zufügen wird, hätte er nie mitgemacht." Seinem Mandanten tue es leid, er stehe dazu. Er habe bis heute eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro geleistet, ließ der Verteidiger das Gericht noch wissen.

Rechtsanwalt Klaus Grubhofer, Verteidiger des Hauptbeschuldigten Jürgen H., wies daraufhin, dass sein Mandant "schon alles genaustens geschildert hat". "In dem Verfahren ist alles soweit erhoben, was Jürgen H. betrifft." Er habe von Anfang an die vorgeworfenen Tathandlungen in seinen Vernehmungen gestanden. Anfangs habe H. nur sich selbst belastet, so etwas könne man aber nicht alleine machen, sagte Grubhofer. "Er ist in einer seelischen Zwangssituation, er hat sich bis heute nicht erholt, dass er andere belasten musste."

Dass das Verfahren nun ein zweites Mal durchgeführt wird, ist für Staatsanwalt Andreas Pechatschek "nicht erfreulich", wie er betonte. Er streute dem Richter des ersten Prozesses am Landesgericht Salzburg, Andreas Posch, Rosen. "Er hat das Verfahren anstandslos durchgeführt." Staatsanwalt Manfred Bolter verwies auf den OGH, der aufgehobene Fakten nun unter dem Aspekt des Tatbestandes des Betruges betrachten lassen wolle. "Ich habe die Anklage in dem Sinn modifiziert", erklärte Bolter. Am Nachmittag sind Verlesungen und zusammenfassende Stellungnahmen der Angeklagten zu den Vorwürfen geplant.

Zu den Vorwürfen an die Angeklagten: Jürgen H. hat mit seinem unfangreichen Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Causa beigetragen. Bei einer Hausdurchsuchung stellten Ermittler in seiner Reisetasche 785 Fälscher-Unterlagen sicher. Kurt T., ehemaliger Leiter der Abteilung Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn, soll gemeinsam mit Jürgen H. in Verlassenschaftsverfahren, in denen keine engen Verwandten der Erblasser bekannt waren, gefälschte Testamente fabriziert und damit die rechtmäßigen Erben um ihre Ansprüche gebracht haben.

Die Erben in den getürkten Dokumenten soll oftmals Peter H. aufgetrieben haben. Unter anderem soll er seinen Onkel als "Scheinerben" nominiert haben, wobei die falschen Testamente im Urkundenarchiv des Bezirksgerichtes Dornbirn hinterlegt wurden und im weiteren Verlauf dem ahnungslosen Notar zugespielt wurden, der dann die Verlassenschaften abwickelte. Über die nichts ahnenden "Strohmänner" soll das Vermögen am Ende bei den Justizbediensteten gelandet sein.

Der ehemalige Grundbuch-Rechtspfleger Walter M. war im Tatzeitraum bereits pensioniert, gilt aber als "Ideengeber" des Justiz-Skandals. Richterin Ratz wiederum soll dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft nach einem entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was sie vehement bestritt.

Prozessbeobachter in Frack und Zylinder

Das öffentliche Interesse am Prozess nutzte im Vorfeld heute der Vorarlberger Elmar Battlogg zu einer kleinen Kundgebung.

APA/Gindl Salzburg24
APA/Gindl
APA/Gindl

Er trug in Frack gekleidet, mit Zylinder am Kopf und mit weißen Handschuhen "die unabhängige Justiz zu Grabe", wie er der APA sagte. Die Vorarlberger Justiz habe in einem Medizinskandal die Beweise unterdrückt, die Testamentsfälschungsaffäre sei als die Spitze des Eisberges sichtbar geworden. (APA)

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(Quelle: salzburg24)

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