Vor allem die Verwarnung eines Hai-Maskottchens in Wien hat das Anti-Verhüllungsgesetz aus Österreich auch international bekannt gemacht. Vor allem hat man sich über die Absurditäten die in Zusammenhang mit dem Gesetz bereits aufgetreten sind lustig gemacht. Ein Hai-Maskottchen musste in Wien seine Maske abnehmen, auch das Parlamentsmaskottchen musste sein Gesicht zeigen und eine Radfahrerin wurde verwarnt weil sie einen Schal trug. Schals sind nämlich nur erlaubt, wenn es kalt genug ist. Doch wann sind die Temperaturen niedrig genug, dass einem kalt sein darf? Das ist offenbar vom Gesetzgeber nicht genau definiert worden. Das Innenministerium spricht vom "Schutz vor Frost".
Ab wann ist es kalt genug?
Damit es nicht noch zu weiteren unangenehmen Konfrontationen zwischen frierenden Menschen und der Polizei kommt, haben sich zwei Webseiten dieser Frage angenommen. "Ist mein Schal schon legal?" - diese Frage beantwortet schal-legal.at mithilfe einer einfachen Tabelle. Wählen kann man zwischen Fußgänger und Radfahrer, angezeigt werden 21 Orte aus Österreich. Die Temperaturdaten holt sich die Seite von der ZAMG. Die gefühlte Außentemperatur wird mit der "Wind-Chill-Formel" errechnet, trotz dieses wissenschaftlichen Hintergrunds übernimmt man keine Gewähr für Straffreiheit. Die Info kann man sich übrigens auch via App auf's Smartphone holen.
Simpler macht es die zweite Webseite, sie gibt die simple Antwort "Ja" oder "Nein". Am Mittwoch lautete die Antwort auf "Ist es heute kalt genug für Verhüllung.at" Ja.
Die Geschichte vom Verhüllungsverbot ist damit um ein Kapitel länger. Man darf gespannt sein, welche Meldungen in der kalten Jahreszeit noch für Schlagzeilen sorgen werden.
(Quelle: salzburg24)