Der 19-Jährige musste als Lehrling immer wieder Überstunden leisten. Diese wurden aber nicht so abgegolten wie es das Gesetz vorsieht – statt 22 bekam der junge Mann nur vier Euro pro Überstunde, informiert die AK am Donnerstag in einer Aussendung. Außerdem sei ihm zu viel an Internatskosten verrechnet worden. Mit Hilfe der AK konnte er nun seine Ansprüche beim Lehrherrn durchsetzen. Der angehende Kälteanlagentechniker erhielt über 5.000 Euro an vorenthaltenen Überstunden-Zuschlägen und nicht gerechtfertigten Internatskosten zurück.
"Laut Kollektivvertrag stehen dem jungen Mann 22 Euro zu", sagt Jürgen Fischer, AK-Referent für Jugend- und Lehrlingsschutz. Außerdem wurden dem Lehrling die Internatskosten zur Gänze abgezogen – rechtlich ebenfalls alles andere als in Ordnung. "Auch hier eine klare Verletzung der kollektivvertraglichen Bestimmungen", so Fischer, "denn laut Kollektivvertrag müssen einem Lehrling nach Abzug der Internatskosten mindestens 60 Prozent der Lehrlingsentschädigung bleiben."
Das gilt bei Überstunden
Von Überstunden spricht man, wenn mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder mehr als die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden gearbeitet wird. Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen allerdings grundsätzlich keine Überstunden leisten.
Haben Lehrlinge das 18. Lebensjahr vollendet, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene. Bei der Berechnung der Überstundenentlohnung ist daher der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das Angestelltengehalt heranzuziehen.
Neue Regelung bei Internatskosten
Die Arbeiterkammer erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es seit kurzem eine neue Regelung in der Frage der Internatskosten gibt. Seit 1.Jänner 2018 gilt: Der oder die Lehrberechtigte muss die Internatskosten tragen, kann aber einen Ersatz dieser Kosten bei der zuständigen Lehrlingsstelle beantragen.
(Quelle: salzburg24)