Stadt

Werner Purkhart im Gefängnis: SGKK weist Vorwürfe deutlich zurück

Veröffentlicht: 21. Februar 2018 09:14 Uhr
Mit einer freiwilligen Ersatzfreiheitsstrafe sorgte Werner Purkhart Ende vergangener Woche für reichlich Aufmerksamkeit in der Stadt Salzburg. Der Unternehmer fasste nach eigenen Angaben eine Geldstrafe der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) aus. Doch die Krankenkasse stellt in einer Gegendarstellung vehement klar, dass man in dem Fall gar nicht involviert sei. 

Weil Purkhart während der Fußball-Europameisterschaft 2016 zwölf Mitarbeiter nicht ordentlich bei der SGKK an- oder abmeldete, verhängte das Strafamt des Finanzamts eine Strafe in Höhe von 13.400 Euro gegen ihn. Da er das Geld nicht aufbringen wollte, trat er aus Protest eine 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Finanzpolizisten haben Purkharts Veranstaltung während der EM 2016 kontrolliert. Dabei wurden offenbar mehrere Tatbestände festgestellt, nähere Details gibt es aus Datenschutzgründen jedoch nicht.

SGKK nicht im Fall involviert

In einer Gegendarstellung der SGKK vom Dienstag heißt es nun, die Krankenkasse habe die Veranstaltung von Purkhart überhaupt gar nicht geprüft und es gebe keinerlei Informationen zu seinem Fall. Weiterhin heißt es, die SGKK habe die Forderung gegen den 44-Jährigen nicht ausgesprochen, denn man sei schließlich keine Strafbehörde. Die SGKK stellt klar, dass sie im dargestellten Fall von Purkhart nicht involviert sei.

Purkhart hätte Berufung einlegen können

Denn der Strafrahmen, den Purkhart kritisiert, ist gesetzlich definiert und liegt im Ermessen der Strafbehörden, die dem Bundesrecht unterliegen – die Strafe wurde vom Magistrat Salzburg verhängt und die Kontrolle von Finanzpolizisten durchgeführt. Laut SGKK hätte Purkhart vor dem Antritt der Haftstrafe auch Berufung einlegen können.

Nach eigener Aussage gehe es Purkhart aber rein um die Höhe der Strafe und im Allgemeinen um die Gesetzgebung. Er wolle nur zeigen, wie das dann am Ende beim Bürger ankomme.

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(Quelle: salzburg24)

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