Weil Purkhart während der Fußball-Europameisterschaft 2016 zwölf Mitarbeiter nicht ordentlich bei der SGKK an- oder abmeldete, verhängte das Strafamt des Finanzamts eine Strafe in Höhe von 13.400 Euro gegen ihn. Da er das Geld nicht aufbringen wollte, trat er aus Protest eine 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Finanzpolizisten haben Purkharts Veranstaltung während der EM 2016 kontrolliert. Dabei wurden offenbar mehrere Tatbestände festgestellt, nähere Details gibt es aus Datenschutzgründen jedoch nicht.
SGKK nicht im Fall involviert
In einer Gegendarstellung der SGKK vom Dienstag heißt es nun, die Krankenkasse habe die Veranstaltung von Purkhart überhaupt gar nicht geprüft und es gebe keinerlei Informationen zu seinem Fall. Weiterhin heißt es, die SGKK habe die Forderung gegen den 44-Jährigen nicht ausgesprochen, denn man sei schließlich keine Strafbehörde. Die SGKK stellt klar, dass sie im dargestellten Fall von Purkhart nicht involviert sei.
Purkhart hätte Berufung einlegen können
Denn der Strafrahmen, den Purkhart kritisiert, ist gesetzlich definiert und liegt im Ermessen der Strafbehörden, die dem Bundesrecht unterliegen – die Strafe wurde vom Magistrat Salzburg verhängt und die Kontrolle von Finanzpolizisten durchgeführt. Laut SGKK hätte Purkhart vor dem Antritt der Haftstrafe auch Berufung einlegen können.
Nach eigener Aussage gehe es Purkhart aber rein um die Höhe der Strafe und im Allgemeinen um die Gesetzgebung. Er wolle nur zeigen, wie das dann am Ende beim Bürger ankomme.
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(Quelle: salzburg24)