Salzstreuverbot beachten

Winterdienst fühlt sich gut gerüstet

In der Stadt Salzburg stehen insgesamt 200 Mann und etwa 70 Fahrzeuge abrufbereit, um dem Schnee auf den Straßen den Kampf anzusagen. 
Veröffentlicht: 02. Dezember 2020 10:09 Uhr
Zwei Frauen und 198 Männer stehen im Bauhof der Stadt Salzburg für den Einsatz auf den winterlichen Straßen bereit. Mit 102 Fahrzeugen und vielen Kleingeräten werden die Straßen geräumt, bestreut und Tonnen von Schnee mit den Lkw weggebracht. Vieles könne dabei nur mit kräfteraubender Handarbeit erledigt werden.

Sobald es richtig kalt ist, stürmt und schneit, wird im Schichtbetrieb rund um die Uhr gearbeitet, damit die Salzburger Straßen und Wege sicher benutzen können.

Reihenfolge der Schneeräumung

Die Reihenfolge ist in klaren Richtlinien festgelegt: Zuerst werden Obus-Linien und Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) geräumt, danach die Fahrrad-Hauptrouten. Es folgen Nebenstraßen, Fußgängerzonen, Bergstrecken (Stadtberge), Geh- und andere Radwege. Insgesamt 450 Straßen- und über 180 Geh- und Radwegkilometer werden von Eis und Schnee befreit. Natürlich erfolgt die Besetzung der Fahrzeuge unter Einhaltung der geltenden Regeln.

Vorbereitungen auf strengen Winter

Der Winterdienst des städtischen Bauhofs dauert in der Regel von 1. November bis 31. März. Damit der tatsächliche Winterstart nicht zur Überraschung wird, verlässt sich die städtische Winterdienst-Zentrale auf die 24-Stunden-Prognosen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG).

Winterdienst Salzburg, Bauhof Strobl-Schilcher/ Stadt Salzburg
Der Winterdienst in der Stadt Salzburg ist einsatzbereit.

Ob eine kleine Partie oder das ganze Team zum Streudienst oder zur Schneeräumung ausrückt, die Schnelligkeit bleibt in jedem Fall gleich: Nur 20 bis 50 Minuten vergehen vom Anruf bis zum Einsatz.

Schnee und Eis auf Straßen

In manchen Fällen wird dabei sogar die Witterung „überholt“. Denn die Temperatur-Messpunkte der ZAMG zeigen auch an, wo es bald rutschig werden dürfte. Diese potentiellen Gefahrenstellen können so präventiv und punktgenau auch durch Streuen mit Sole, einem Salz-Wasser-Gemisch, entschärft werden.

Salzstreuverbot hat Ausnahmen   

2.000 Tonnen Splitt und 1.400 Tonnen Salz sind für den Winterdienst 2020/21 eingelagert. „In der Salzstreuverordnung der Stadt ist der Umgang mit Auftaumitteln sehr genau geregelt. Salz kommt - abgesehen von verordneten Ausnahmen – nur auf Hauptstraßen mit Obus-Linien zum Einsatz. Dank modernster Streutechnik können wir dabei den ohnehin schon sehr reduzierten Einsatz von Salz noch viel effizienter gestalten. Bestens bewährt hat sich die Bestreuung mit Sole. In unserer Soleanlage können wir jederzeit 16.000 Liter produzieren“, erläutert Winterdienst-Leiter Christian Bleibler den Salzeinsatz.

Pflichten für Anrainer

Auch Eigentümer von Liegenschaften müssen laut Straßenverkehrsordnung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr für Sicherheit sorgen. Nicht nur der Gehsteig vor dem eigenen Haus muss geräumt und Splitt gestreut werden, sondern auch der Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang der Liegenschaftsgrenze. Gehsteiglose Straßen entlang der Grundgrenze müssen auf einen Meter Breite geräumt und bestreut werden. Bei unverbauten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht keine Räumpflicht.

Im Sinne der Umwelt gilt das Salzstreuverbot auch für Privatpersonen und Hausverwaltungen. Bei extremen Wetterlagen kann der Magistrat das Verbot jedoch für begrenzte Zeit aufheben.

Was ist im Winter zu beachten?

Schnee

Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee nicht auf die Straße „entsorgt“ werden. Das gilt auch bei extremem Schneefall. Und: Wenn ein städtischer Schneepflug Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss der Gehsteig neuerlich geräumt werden (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes). Schneewechten und Eiszapfen auf Dächern zur Straße hin müssen schnellstmöglich entfernt werden. Gefährdete Bereiche sind abzusperren.

Splitt

Ist der Weg nach der Räumung rutschig oder eisig, muss Splitt gestreut werden. Vorsorgliches Streuen vor dem Schneefall ist nicht sinnvoll. Ist im Frühling kein Schneefall mehr zu erwarten, muss der Splitt wieder eingekehrt werden. Kleinere Hausmengen können über den Restmüll entsorgt werden, größere Mengen, etwa von Wohnsiedlungen, übernimmt der Recyclinghof. Die Entsorgung des Splitts auf die Straße oder in den Kanal ist nicht erlaubt.

Salz

Aus Gründen des Umweltschutzes gilt in der ganzen Stadt ein grundsätzliches Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln. Nur auf Hauptstraßen mit Obus-Linien darf Salz bzw. Sole eingesetzt werden.

(Quelle: salzburg24)

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