Insgesamt 180 Kilometer

Winterdienst räumt erstmals Salzburgs Radwege

Veröffentlicht: 22. November 2022 14:57 Uhr
Der Winter hält Einzug im Bundesland Salzburg. Der Winterdienst der Landeshauptstadt steht bereits in den Startlöchern – und wartet heuer mit einer Neuerung auf.
SALZBURG24 (jp)

Zwei Frauen und 198 Männer des Winterdienstes der Stadt Salzburg stehen für den Einsatz auf den winterlichen Straßen bereit, lässt die Mozartstadt in einer Aussendung am Dienstag wissen. Mit 102 Fahrzeugen und vielen Kleingeräten werden die Straßen geräumt, bestreut und Tonnen von Schnee mit dem Lkw weggebracht. Vieles kann dabei nur mit kräfteraubender Handarbeit erledigt werden.

Wintereinbruch lässt Salzburg weiß erstrahlen

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Die Prioritäten des Winterdienstes

Sobald es richtig kalt ist, stürmt und schneit, wird im Schichtbetrieb rund um die Uhr gearbeitet, damit die Salzburger:innen Straßen und Wege sicher benutzen können. Die Reihenfolge ist wie in der RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) festgelegt.

 

Zunächst werden Obus-Linien und Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) geräumt, dann die Fahrrad-Hauptrouten und anschließend die Nebenstraßen, Fußgängerzonen, Bergstrecken (Stadtberge), Geh- und andere Radwege. Insgesamt 450 Straßen- und über 180 Geh- und Radwegkilometer werden von Eis und Schnee befreit.

Schneeräumung von Salzburgs Radwegen

Neu werden mit dem heurigen Winterdienst auch erstmals die beiden Hauptradwege entlang der Salzach („S1“ und „S2“), der Radwege-Ring um die Stadtberge („R1“) und der Alterbachradweg („R3“) als wichtige Radpendelstrecke freiwillig bevorzugt – also wie Buslinien – von Schnee und Eis durch den städtischen Bauhof befreit. „Damit wird das Winterradeln noch attraktiver und vor allem sicherer. Denn wir sehen, dass immer mehr Salzburger*innen auch in der kalten Jahreszeit am Rad unterwegs sind“, so verweist Baustadträtin Anna Schiester (Bürgerliste) zudem auf eine wesentliche Neuerung im heurigen Winterdienst-Einsatz hin.

So soll Salzburgs Winterdienst umweltfreundlicher werden

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Winterdienst-Modus seit November

Schon seit dem 1. November ist der städtische Bauhof im Winterdienst-Modus. In der Regel bleibt dieser bis 31. März. Damit der tatsächliche Winterstart nicht zur Überraschung wird, verlässt sich die städtische Winterdienst-Zentrale auf die 24-Stunden-Prognosen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Ob eine kleine Partie oder das ganze Team zum Streudienst oder zur Schneeräumung ausrückt, die Schnelligkeit bleibt in jedem Fall gleich: Nur 20 bis 50 Minuten vergehen vom Anruf bis zum Einsatz. In manchen Fällen wird dabei sogar die Witterung „überholt“. Denn die Temperatur-Messpunkte der ZAMG zeigen auch an, wo es bald rutschig werden dürfte. Diese potentiellen Gefahrenstellen können so präventiv und punktgenau auch durch Streuen mit Sole, einem Salz-Wasser-Gemisch, entschärft werden.

Salzstreuverbot gilt weiterhin – mit Ausnahmen  

2.000 Tonnen Splitt und 1.400 Tonnen Salz sind für den Winterdienst 2022/23 eingelagert. „In der Salzstreuverordnung der Stadt ist der Umgang mit Auftaumitteln sehr genau geregelt. Salz kommt - abgesehen von verordneten Ausnahmen – nur auf Hauptstraßen mit Obus-Linien zum Einsatz. Dank modernster Streutechnik können wir dabei den ohnehin schon sehr reduzierten Einsatz von Salz noch viel effizienter gestalten. Bestens bewährt hat sich die Bestreuung mit Sole. In unserer Soleanlage können wir jederzeit 16.000 Liter produzieren“, erläutert Winterdienst-Leiter Christian Bleibler den Salzeinsatz.

Diese Pflichten haben Anrainer:innen

In der Zeit von 6 bis 22 Uhr müssen laut Straßenverkehrsordnung Eigentümer:innen von Liegenschaften für Sicherheit sorgen. Nicht nur der Gehsteig vor dem eigenen Haus muss geräumt und Splitt gestreut werden, sondern auch der Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang der Liegenschaftsgrenze. Gehsteiglose Straßen entlang der Grundgrenze müssen auf einen Meter Breite geräumt und bestreut werden. Bei unbebauten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht keine Räumpflicht.

Im Sinne der Umwelt gilt das Salzstreuverbot auch für Privatpersonen und Hausverwaltungen. Bei extremen Wetterlagen kann der Magistrat das Verbot jedoch für begrenzte Zeit aufheben.

Was ist im Winter zu beachten?

Schnee

Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee nicht auf die Straße „entsorgt“ werden. Das gilt auch bei extremem Schneefall. Und: Wenn ein städtischer Schneepflug Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss der Gehsteig neuerlich geräumt werden (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes).

Schneewechten und Eiszapfen auf Dächern zur Straße hin müssen schnellstmöglich entfernt werden. Gefährdete Bereiche sind abzusperren!

Splitt

Ist der Weg nach der Räumung rutschig oder eisig, muss Splitt gestreut werden. Vorsorgliches Streuen vor dem Schneefall ist nicht sinnvoll.

Ist im Frühling kein Schneefall mehr zu erwarten, muss der Splitt wieder eingekehrt werden. Kleinere Hausmengen können über den Restmüll entsorgt werden, größere Mengen, etwa von Wohnsiedlungen, übernimmt der Recyclinghof. Die Entsorgung des Splitts auf die Straße oder in den Kanal ist nicht erlaubt.

Salz

Aus Gründen des Umweltschutzes gilt in der ganzen Stadt ein grundsätzliches Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln. Nur auf Hauptstraßen mit Obus-Linien darf Salz bzw. Sole eingesetzt werden.

Schnee-Telefon

Der Winterdienst der Stadt Salzburg ist auch heuer wieder über das Schnee-Telefon 0662/8072-4616 bzw. unter winterdienst@stadt-salzburg.at für die Bevölkerung erreichbar.

(Quelle: salzburg24)

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