Stadt

Wintereinbruch: Wann ihr bei Schneefall von der Arbeit daheim bleiben könnt

Heftige Schneefälle wie hier in der Dachstein-Region können ein Grund zum Daheimbleiben sein.
Veröffentlicht: 20. April 2017 11:56 Uhr
Heftige Schneefälle suchten am Mittwoch und Donnerstag weite Teile Salzburgs heim. Was aber ist, wenn man es wegen des Schnees nicht zur Arbeit schafft? Wann ihr daheim bleiben könnt und wann es Konsequenzen gibt, lest ihr hier.
SALZBURG24 (Florian Gann)

Wer aufgrund von Naturereignissen wie Überflutungen, Murenabgängen oder den aktuellen heftigen Schneefällen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", teilte der leitenden ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz mit.

Alles Mögliche tun, um zur Arbeit zu kommen

Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Außerdem müsse man den Arbeitgeber von der Verspätung beziehungsweise von der Verhinderung informieren. Das Gleiche gelte für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des ÖGB.

Ein paar Kilometer zu Fuß sind zumutbar

Was genau heißt alles Zumutbare? Etwa, dass man früher aufbricht, um pünktlich zu erscheinen, klärte Heimo Typplt, Leiter der Rechtsabteilung bei der Arbeiterkammer Salzburg, auf. "Ob eine Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft“, so Typplt in einer Aussendung. „Für einen gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zumutbar sein, einige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wenn die Fahrt mit dem PKW bzw. den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist."

Kommt ein Arbeitnehmer aufgrund der Witterung zu spät, müsse der Chef umgehend informiert werden, klärte Typplt weiter auf. Nehmen Arbeiter oder Angestellte also alles Zumutbare auf sich und informieren rechtzeitig, wäre ein Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtmäßig.

Auch Arbeiter erhalten Entgelt weiter

Der Entgeltanspruch ist für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich geregelt: Für Angestellte ist im Angestelltengesetz zwingend geregelt, dass Anspruch auf Entgelt besteht, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Arbeiter nur, wenn es im Kollektivvertrag keine expliziten Ausnahmen gibt. „Im umgekehrten Fall, wenn zum Beispiel Arbeitsplätze wetterbedingt nicht erreichbar sind und dort nicht gearbeitet werden kann, steht den Dienstnehmern im Normalfall Lohnfortzahlung zu“, sagte der Leiter der AK-Rechtsabteilung.

(SALZBURG24/APA)

Links zu diesem Artikel:

  • Verkehrsinfo auf S24

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken