Stadt

Winterpflichten: Wer muss Gehwege räumen?

Veröffentlicht: 23. Jänner 2017 12:11 Uhr
Rutschige, immer schmaler werdende Gehwege sind zurzeit in Salzburg leider keine Seltenheit. Auf Facebook macht aktuell ein Bild die Runde, auf dem ein Rollstuhlfahrer zu sehen ist, der gar auf die Straße ausweichen musste. Doch wer ist für die Räumung der Gehsteige verantwortlich? Wir haben nachgefragt.

Wie Johannes Greifeneder, Sprecher der Stadt Salzburg, im Gespräch mit SALZBURG24 aufklärt, obliegt die Räumung von Gehsteigen den Eigentümern der dahinterliegenden Grundstücke. "Beispielsweise bei einem öffentlichen Gelände wie dem Schloss Mirabell ist die Stadt Salzburg verantwortlich, handelt es sich aber um Privatbesitz, ist der städtische Winterdienst nicht zuständig", erläutert er.

Die Stadt Salzburg habe hier nur die Möglichkeit regelmäßig an die Grundstücksbesitzer zu appellieren, die Räumpflicht wahrzunehmen. "Kommt es in Folge von schlecht oder gar nicht geräumter Wege zu einem Unfall, können enorme Kosten für Schadenersatz anfallen", warnt Greifeneder.

Gehwege zwischen sechs und 22 Uhr räumen

Laut Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer von Liegenschaften in der Zeit zwischen sechs und 22 Uhr für die Räumung  "ihres" Gehsteigs verantwortlich – das gilt auch für den Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang der Grundstücksgrenze. Gehsteiglose Straßen müssen entlang der Grundgrenze auf einen Meter Breite geräumt werden. Sind die Wege rutschig, muss des Weiteren mit Splitt gestreut werden.

Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes ist der Eigentümer auch für die Räumung verantwortlich, wenn ein städtischer Schneepflug Schnee auf den bereits geräumten Weg schiebt. Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee aber nicht auf der Straße "entsorgt" werden. Des Weiteren müssen Schneewechten und Eiszapfen auf Dächern zur Straße hin schnellstmöglich, etwa durch einen Dachdecker, entfernt werden.

So schön sie anzusehen sind, so gefährlich können Eiszapfen werden./FMT-Pictures/FM Salzburg24
So schön sie anzusehen sind, so gefährlich können Eiszapfen werden./FMT-Pictures/FM

Splitt muss wieder entsorgt werden

Geht der Winter langsam zur Neige, ist es an der Zeit den gestreuten Splitt wieder einzukehren. Kleinere Mengen können über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen, wie etwa von Wohnsiedlungen sind auf den Recyclinghof zu bringen. Eine Entsorgung über den Kanal ist nicht erlaubt. HIER werden die Anrainerpflichten umfassend erklärt.

Links zu diesem Artikel:

(Quelle: salzburg24)

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