Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung wurde vertagt.
Laut Anklage soll der damalige Einzelunternehmer die Steuern durch teils nicht durchgeführte und teils unrichtige Jahresabgabeerklärungen hinterzogen haben. In mehreren Lokalen seien Glücksspielautomaten betrieben worden. Bei den von der Finanzpolizei beschlagnahmten Geräten "wurden erhebliche Differenzen zu den erklärten Erlösen festgestellt", erklärte der Staatsanwalt. Monatliche Tageslosungen seien teilweise kopiert und verändert worden.
Verteidiger fordert "Nachweise"
Verteidiger Rene Fischer sagte in seinem Eröffnungsplädoyer: "Der Angeklagte ist unschuldig, er wird freizusprechen sein." Die Behauptungen des Finanzamtes seien aus der Luft gegriffen und nicht nachvollziehbar. Die vom Finanzamt angeführten Beweismittel beruhten auf überhöhten Schätzungen und seien inhaltlich widersprüchlich.
"Es müssen schon Nachweise erbracht werden", betonte der Verteidiger. In zwei Lokalen sei zudem kein Glücksspiel betrieben worden. Dass sein Mandant Aufzeichnungen nicht ordentlich geführt habe, stehe außer Streit. Wegen des Glücksspiels habe die Behörde eine Verwaltungsstrafe gegen den Mann in Höhe von 200.000 Euro verhängt. Die meisten Beschlagnahmen seien wieder aufgehoben worden.
Wirt wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
"Ich glaube nicht, dass ich eine Straftat begangen habe", sagte der Angeklagte zur vorsitzenden Richterin Nicole Haberacker. Es stimme, dass er Glücksspielautomaten betrieben habe. Weil aber die Geschäfte in zwei angemieteten Lokalen nicht gut gelaufen seien, habe der türkische Staatsbürger dort auch keine Geräte aufgestellt. Der Mann gab vor Gericht noch an, dass er wegen der Corona-Pandemie derzeit arbeitslos ist. Die Verhandlung wurde zur Beschaffung weiterer Unterlagen und Informationen vertagt, erklärte Gerichtssprecher Peter Egger am Nachmittag.
(Quelle: apa)