Anrainerproteste

380-kV-Leitung: Keine Zwangsräumungen

Rodungsgegner haben sich in Bad Vigaun ein Lager eingerichtet.
Veröffentlicht: 27. Jänner 2020 18:34 Uhr
Der geplante Bau der 380-kV-Leitung stößt weiter auf Widerstand. Nach Demos in Bad Vigaun protestierte am Montagabend die Bauernschaft in Kuchl (Tennengau). Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) erwirkte, dass vonseiten des Projektbetreibers APG (Austrian Power Grid) auf eine Zwangsräumung verzichtet wird. Die APG will im Februar zu einem öffentlichen Gespräch im Tennengau laden.

Anrainer und Projektgegner hatten sich in den vergangenen Wochen in Bad Vigaun (Tennengau) formiert, um gegen die Rodungen für die 380-kV-Leitung zu protestieren. In Kuchl demonstrierte die Bauernschaft am Montagabend gegen das Projekt. Sie nahm einen Termin Haslauers in Kuchl zum Anlass, um ihren Unmut über das Projekt zu bekunden. Der Landeshauptmann informierte sie über den aktuellen Stand der Dinge.

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380-kV-Leitung: Keine Hilfe aus Wien

Aus Wien gibt es indes keine Hilfe. Haslauer hatte – wie schon die APG zuvor – sich im November vergangenen Jahres an den damaligen Finanzminister Eduard Müller gewandt und gebeten, mit dem Baubeginn der 380-kV-Leitung zu warten, bis eine endgültige Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof getroffen ist. Auf dieses Schreiben erfolgte keine Antwort.

Das Finanzministerium sähe keine Möglichkeit zur Unterstützung. Kurz nach der Angelobung der neuen Bundesregierung hat Haslauer den nunmehrigen Bundesminister für Finanzen, Gernot Blümel (ÖVP), in mehreren Gesprächen um Prüfung der Möglichkeit zur Aussetzung der geplanten Bauarbeiten ersucht. „Mit Schreiben vom 24. Jänner 2020 teilte Bundesminister Blümel nun mit, dass er nach Prüfung aus rechtlichen Gründen leider keine Möglichkeit sieht, bei der APG ein Zuwarten mit den Bauarbeiten zu erwirken“, so Salzburgs Landeshauptmann. Neben zwingenden gesellschaftsrechtlichen Gründen habe das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass ein qualifiziertes öffentliches Interesse an einer sofortigen Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses bestehe, heißt es in dem vorliegenden Schreiben.

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(Quelle: salzburg24)

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