Ab Freitagfrüh

Corona-Ausfahrtstests für Hallein

Am Donnerstag haben die Ausreisekontrollen in Straßwalchen begonnen.
Veröffentlicht: 27. April 2021 12:35 Uhr
Mitten in der Debatte um die angekündigten Lockerungsschritte ab Mitte Mai verschärft das Land Salzburg die Corona-Maßnahmen für die Stadt Hallein (Tennengau). Für die Ausreise aus dem gesamten Gemeindegebiet werden von Freitag (6 Uhr) bis Sonntag (9. Mai, 24 Uhr) Ausfahrtstests verpflichtend sein. Außerdem soll die Quarantäne intensiv kontrolliert werden, teilte das Land in einer Aussendung mit.

Laut Zahlen des Landes Salzburg (die etwas von den AGES-Angaben abweichen) lag die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Bezirk Hallein mit Stand gestern bei 334. Damit war der Tennengau der Bezirk mit der zweithöchsten Inzidenz in Österreich. Die Inzidenz für die Stadt Hallein betrug am 26. April 454, vor zwei Wochen war der Wert noch bei 188 gelegen. Weil die Bezirkshauptstadt auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und Schulstandort ist, habe man sich für ein rasches Handeln entschieden, sagte ein Sprecher des Landes zur APA.

Tests bei Ausreise aus Hallein

Jeder über 15 Jahren, der das Halleiner Gemeindegebiet verlassen will, muss sich testen lassen. Ausnahmen gelten für Genesene mit einem "Neutralisationstest", der nicht älter als drei Monate ist. Das negative Ergebnis eines PCR- und Schnelltests gilt 72 bzw. 48 Stunden lang, bestätigte ein Sprecher von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Dienstagmittag auf SALZBURG24-Anfrage. Zum Gemeindegebiet gehören etwa auch die Ortschaften Taxach-Rif, Rehhof und Kaltenhausen.

Die Eckpunkte zu den verschärften Maßnahmen

  • verpflichtende Ausfahrtstests entweder mittels PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) für Personen ab 15 Jahren
  • gültig für das gesamte Gemeindegebiet von Hallein von 30. April, 6 Uhr, bis vorerst 9. Mai, 24 Uhr
  • Kontrolle durch Polizei und Bundesheer (zirka 15 Soldaten, Assistenzeinsatz angefordert)
  • verschärfte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen

Testangebot soll erweitert werden

Aufgrund der neuen Situation und der verpflichtenden Ausfahrtstests sollen in Hallein die Testkapazitäten aufgestockt und an die Bedürfnisse angepasst werden. Auch beaufsichtigte Selbsttests seien in Vorbereitung. Die genauen Orte und Zeiten sollen am Mittwoch bekanntgegeben werden.

  • Ausnahmen von der Testpflicht
  • Durchreisende ohne Zwischenstopp
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • Güterverkehr

Impfung befreit nicht von Testpflicht

Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpfte Personen verpflichtend.

Halleiner Bürgermeister offenbar überrascht

Halleins Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) dürfte von der Entscheidung des Landes am Mittag überrascht worden sein, wie ein Facebook-Beitrag nahelegt.

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(Quelle: salzburg24)

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