Eltern erstatten Anzeige

Ermittlungen nach Impfstoff-Verwechslung an Schule

Veröffentlicht: 15. Dezember 2022 11:59 Uhr
33 Kinder wurde Anfang November an einer Tennengauer Volksschule versehentlich ein falscher Impfstoff verabreicht. Nach einer Anzeige werden nun Ermittlungen eingeleitet.
SALZBURG24 (OK)

Nach der Verwechslung zweier Impfstoffe in einer Salzburger Volksschule im Bezirk Hallein im November 2022 wird jetzt gegen eine Person im ärztlichen Dienst wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg am Donnerstag auf APA-Anfrage erklärte, haben die Eltern eines betroffenen Kindes eine Anzeige bei der Polizei eingebracht.

33 Kinder mit falschem Impfstoff geimpft

Am 8. November wurde statt einer Vierfach-Auffrischungsimpfung zum Schutz vor einer Polio-, Diphtherie-, Tetanus- und Keuchhusten-Erkrankung ein Wirkstoff gegen Humane Papillomaviren (HPV) eingesetzt. 33 Kinder einer zweiten Klasse waren von der Verwechslung betroffen.

Impfstoff zu früh verabreicht

Für die Eltern dieser Kinder sei eine umfassende ärztliche Beratung über die weitere Vorgehensweise angeboten worden, hatte damals das Land Salzburg informiert. Der Impfstoff gegen HPV ("Gardasil9") sei grundsätzlich ab dem neunten Geburtstag empfohlen, wurde also in diesem Fall um ein bis zwei Jahre zu früh und damit Off-Label verabreicht.

Verwechslung sehr unwahrscheinlich

Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz hatte erklärt, dass es laut Experten in so einem Fall keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko geben würde. Sie sprach von einem bedauerlichen Einzelfall. Im Normalfall sei aufgrund der standardisierten Abläufe eine Verwechslung sehr unwahrscheinlich. Dass es dennoch dazu gekommen sei, habe wohl damit zu tun gehabt, dass in dieser Schule an jenem Dienstag geplant war, parallel auch ältere Schulkinder gegen HPV zu impfen.

Aufgrund der Anzeige der Eltern eines betroffenen Kindes hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen gegen eine ärztliche Person eingeleitet. Der genaue Sachverhalt müsse noch erhoben werden, sagte Staatsanwaltschaftsprecherin Elena Haslinger. Es müssten auch noch Zeugen und die beschuldigte Person einvernommen werden.

(Quelle: apa)

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