Insgesamt neun Forderungen stellt das Frauenvolksbegehren an die neue Bundesregierung. Damit soll die Rolle der Frau in der Gesellschaft gestärkt werden. Und das sei nötig, sind die beiden Aktivistinnen Barbara Lea Schubert, Sprecherin des Frauenvolksbegehrens Salzburg und Cornelia Brunnauer von der gendup-Universität Salzburg und Frauenrats-Sprecherin, überzeugt.
Prekäre Arbeitssituationen, ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit oder unbezahlte Erziehungs- oder Pflegearbeit zu Hause lassen Frauen immer wieder in Abhängigkeiten von Männern und Umfeld geraten.
Selbstbestimmung als vorrangiges Ziel
Vorrangiges Ziel für die beiden Aktivistinnen aus Salzburg ist die Selbstbestimmtheit der Frau – in allen Ebenen. „Ich finde es beispielsweise besonders wichtig, dass Frauen selbst entscheiden können sollten, ob sie lieber zu Hause bleiben oder arbeiten gehen“, sagt Schubert im Gespräch mit SALZBURG24. „Wenn sich die Frau dafür entscheidet zu Hause zu bleiben, dann muss das entweder monetär abgegolten oder die Erziehungszeiten so angerechnet werden, dass die Frau dann in eine ganz normale Pension gehen kann.“
Damit spricht Schubert ein sehr heikles Thema an: Nach wie vor müssen in Österreich Frauen, die zu Hause geblieben sind und sich um Kinder und Familie gekümmert haben, mit einer minimalen Pension auskommen. „Das ist eine Situation, die kann es nicht geben.“ Umgekehrt lasse sich eine Vollzeitbeschäftigung meistens nicht mit einem Kind vereinbaren, da die entsprechende Struktur für Betreuungseinrichtungen schlichtweg fehle.
Erste Hürde nach zwei Tagen geschafft
20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren wollen die Initiatorinnen der zweiten Auflage die Rolle der Frau in der Gesellschaft erneut zur Diskussion stellen. Damals haben 645.000 Menschen, also 11,2 Prozent der Österreicher dafür unterschrieben. „An dieses Ergebnis anzuknüpfen ist nicht realistisch, aber dieses Volksbegehren steht auch nicht in Konkurrenz zu dem anderen – auch wenn seit damals nur zwei Forderungen von elf tatsächlich umgesetzt wurden“, so Brunnauer im SALZBURG24-Interview. Dennoch, der Zuspruch dürfte – trotz IT-Problemen bei der neu eingeführten der Handysignatur – tatsächlich größer sein, als erwartet. Bereits am zweiten Tag wurde die erste Schwelle von etwas mehr als 8.000 notwendigen Unterzeichnern überschritten, hieß es Mittwochnachmittag. Damit kann das Volksbegehren tatsächlich durchgeführt werden. 100.000 Unterschriften sind nötig, damit die Forderungen im Parlament behandelt werden, und das ist realistisch.
Bringt neue Regierung alte Strukturen zurück?
Ein steigendes Interesse an Gender-Themen, vor allem bei jüngeren Menschen, sei seit einiger Zeit zu beobachten, meint Brunnauer, die an der Uni Salzburg viel mit Studierenden zusammenarbeitet. „Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass mit der neuen Regierung ein konservativer Backflash befürchtet wird“, so Brunnauer. Sprich: Die Menschen haben Angst davor das zu verlieren, was sie sich bisher erkämpft haben.
Frauenministerin unterstützt Frauenvolksbegehren nicht
Massive Kritik üben die beiden Salzburgerinnen übrigens an der neuen Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die bereits angekündigt hat, das Frauenvolksbegehren nicht zu unterschreiben. Bogner-Strauß argumentiert ihre Nicht-Unterstützung damit, dass ihr einzelne Forderungen zu weit gehen. „Das können wir nicht nachvollziehen, denn wenn Frauen nichts fordern, bekommen sie auch nichts“, meinen die Aktivistinnen.
Zahlreiche Aktionen in Salzburg geplant
In Salzburg wird nun versucht, so viel Aufmerksamkeit wie möglich für das Frauenvolksbegehren zu erregen. Das soll einerseits über die verschiedensten Frauennetzwerke im gesamten Bundesland passieren, andererseits über Veranstaltungen, regelmäßige Stammtische, Aktionen und Pressekonferenzen.
Frauenvolksbegehren: Das Prozedere im Detail
Unterstützt werden kann das Frauenvolksbegehren zunächst noch bis zum 12. März mittels Handysignatur von zu Hause aus oder in Papierform in jedem Gemeindeamt in Österreich – und zwar unabhängig vom Hauptwohnsitz. Anschließend wird der Innenminister innerhalb von drei Wochen über den Einleitungsantrag entscheiden und den Zeitraum der Eintragungswoche festlegen. Unterstützungserklärungen die bereits abgegeben wurden oder bis zum 12. März abgegeben werden, werden den Unterschriften der späteren Eintragungswoche angerechnet. „Es muss also niemand zwei Mal unterschreiben“, so Schubert.
Das sind die Forderungen im Überblick
1. Macht teilen
2. Geld teilen
3. Arbeit teilen
4. Armut bekämpfen
5. Wahlfreiheit ermöglichen
6. Vielfalt leben
7. Selbstbestimmung
8. Gewalt verhindern
9. Schutz gewähren
Hier findet ihr alle weiteren Infos zum Frauenvolksbegehren.
Links zu diesem Artikel:
- Erste Hürde geschafft
- Frauenvolksbegehren startet
(Quelle: salzburg24)