Frust der Ehrenamtlichen

Tennengauer Bergrettung fordert Sonderregelung für Hubschrauberübungen

Veröffentlicht: 16. April 2024 13:12 Uhr
Drei Anläufe brauchte es im Vorjahr, bis die Tennengauer Bergrettung eine Großübung mit Hubschrauber durchführen konnte. Immer wieder funkte die Naturschutzbehörde „in letzter Sekunde“ dazwischen. Landesleiter der Bergrettung, Balthasar Laireiter, zeigt im SALZBURG24-Gespräch die Hürden auf und spricht über seine Forderungen.
Moni Gaudreau

Die Salzburger Bergrettung führte im vorigen Jahr eine Großübung mit Hubschrauber am Gosaukamm durch, rund 80 Ehrenamtliche nahmen daran teil. Bis es zu der Übung letztendlich kam, mussten einige Hürden überwunden werden: „Wir hatten alles für eine großangelegte Übung am Hohen Göll vorbereitet. Sogar einen Hubschrauber des Bundesheeres haben wir organisiert“, erinnert sich Landesleiter der Bergrettung, Balthasar Laireiter, im SALZBURG24-Interview am Dienstag. Im „letzten Moment“ habe aber die Naturschutzbehörde einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Kurzfristig wollten die Ehrenamtlichen auf das Tennengebirge ausweichen. Alles sei für eine Übung im Juni vorbereitet worden. Doch wieder ein Hindernis. „Die Flugübung wurde verweigert, weil sich zu dem Zeitpunkt noch möglicherweise Greifvögel im Brutvorgang befänden“, zeigte sich Laireiter verzweifelt. Denn für den „guten Zweck“ dürfe die Organisation so einer Aktion nicht so kompliziert sein.

 

Im dritten Anlauf glückte die Übung dann am Gosaukamm. Die Ehrenamtlichen probten die Zusammenarbeit mit der Höhlenrettung und einem Helikopter. „Konkret geht es da um die Anlieferung von Einsatzgeräten für die Höhlenrettung, den Abtransport vom Höhleneingang und schließlich die Zusammenarbeit mit dem Hubschrauber“, erklärt der Landesleiter.

Gutes Verhältnis mit Jägerschaft

Spricht also nur das Naturschutzgesetz gegen die Hubschrauber-Übungen der Bergrettung oder wehren sich auch andere Interessensgruppen wie Grundeigentümer:innen oder Jäger:innen? Mit der Jägerschaft habe die Bergrettung laut eigenen Angaben grundsätzlich ein positives Einvernehmen. „Natürlich gibt es immer wieder gegensätzliche Meinungen, aber im Normalfall diskutieren wir uns das aus. Wir müssen ja zum Beispiel nicht während der Hirschbrunft üben“, schildert der Bergretter.

Bergrettung muss für Ernstfall üben

Aber kann man nicht einfach auf andere Gebiete ausweichen? „Wir müssen uns im Ernstfall in den unterschiedlichen Gebieten perfekt auskennen“, erläutert der Bergretter und weiter: „Es herrschen überall verschiedene Verhältnisse, auf die wir vorbereitet sein müssen.“ Bergretter:innen würden oft zum Einsatz gerufen, wenn schlechte Wetter- und Sichtverhältnisse herrschen – und genau da müssten die Einsatzkräfte besonders sicher unterwegs sein. „Es geht da auch um die Sicherheit meiner eigenen Leute“, hält Laireiter fest.

Laireiter fordert Sonderregelung

Am liebsten würde der Landesleiter um die zwei großen Übungen mit Hubschraubern jedes Jahr in den Salzburger Bergen durchführen. „Zu Einsätzen fliegen wir ja auch immer, da gibt es auch keine Probleme – das ist auch selbstverständlich und richtig. Auf die paar Übungen soll es nicht ankommen. Wir können eh keine zehn Übungen pro Jahr machen, weil wir alle ehrenamtlich tätig sind und normalen Berufen nachgehen“, hält der Bergretter fest. Deshalb fordere er für diese Übungen eine Ausnahmeregelung.

Das Gespräch mit der Politik habe Laireiter bereits mehrmals gesucht. Aus dem Büro von LH-Stellvertreterin und Naturschutzlandesrätin Marlene Svazek (FPÖ) hieß es laut dem Bergretter, dass Übungen ein Jahr im Voraus geplant werden sollen, um diese naturschutzrechtlich genehmigen zu lassen. „Eine Planung so weit im Voraus ist aber unmöglich. Wir müssen im Einsatz ad hoc reagieren, das soll auch bei Übungen sein. Allein die Wetterlage können wir nicht ein Jahr im Voraus feststellen“, zeigt sich Laireiter zum Abschluss frustriert.

(Quelle: salzburg24)

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