Viele Händler, viele Regeln

Verlängerte Geschenkrückgabe zu Weihnachten: Worauf ihr achten solltet

Veröffentlicht: 28. November 2023 13:42 Uhr
Falsche Größe, falsche Farbe oder schlicht das falsche Geschenk: Auf die Weihnachtseinkäufe folgt zuverlässig auch die Rückgabewelle. Viele Händler locken schon jetzt mit verlängerten Rückgabefristen, damit das aber nicht nach hinten losgeht, gibt es einiges zu beachten.

Die festliche Jahreszeit bringt nicht nur Freude, sondern auch die Herausforderung, die perfekten Geschenke für die Liebsten zu finden. In bester Absicht kann es da schonmal vorkommen, dass man zum falschen Präsent greift. Viele Händler passen in der Weihnachtszeit ihre Rückgabebedingungen an und locken Kund:innen mit unkompliziertem Zurückgeben bis nach Weihnachten.

Händler bei Rückgabe rund um Weihnachten großzügig

Mit unkomplizierten Rückgaben bis nach dem Fest werben viele Händler gerade jetzt in der beginnenden Hochphase des Weihnachtsgeschäftes. Online-Shops gewähren dabei etwa ein 30-tägiges statt dem gesetzlich vorgeschrieben 14-tägigen Widerrufsrecht oder verlängern sogar bis Ende Jänner. Um unangenehme Überraschungen bei Umtausch, Rückgabe oder Erstattung zu vermeiden, gibt es aber einiges zu beachten.

 

Wichtig zu wissen sei vor allem, dass es im stationären Handel kein grundsätzliches Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt, wie AK-Konsumentenschützer Thomas Flöckner im SALZBURG24-Gespräch am Dienstag erklärt. Viele Geschäfte seien zwar großzügig und gewähren dieses als freiwillige Serviceleistung. Das kann sich aber zwischen den niedergelassenen Geschäften und Online-Shops unterscheiden. Die genauen Fristen und Bedingungen sind dann entweder online oder auf dem Kassenzettel nachzulesen.

Darf man ausgepackte Weihnachtsgeschenke zurückgeben?

Die Rückgabefrist – ob verlängert oder nicht – beginnt bei Bestellungen ab dem Tag, an dem die Ware zugestellt wird. Feiertage und Wochenenden verlängern diese aber nicht, daher sollte man sich gerade in der Weihnachtszeit nicht allzu viel Zeit mit dem Zurückschicken lassen. Innerhalb dieses Zeitraums darf man das Produkt auch auspacken und auf Funktionstüchtigkeit testen, „solange es im Rahmen bleibt. Beschädigte oder stark verschmutzte Gegenstände können meist nicht retourniert werden“, betont der Konsumentenschützer. Personalisierte Geschenke sind außerdem grundsätzlich von jeder Form der Erstattung ausgeschlossen, gleiches gilt auch für ausgepackte Hygieneartikel, Parfums und oft auch Handys.

So seid ihr bei Rückgaben auf der sicheren Seite

  • Stationärer vs. Online-Handel: Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es im stationären Handel nicht, meist haben die Händler aber kulante Bedingungen.
  • Umtausch- und Rücknahmefristen checken: Trotz generell verlängerter Umtausch- und Rücknahmefristen gilt oft, was auf der Produktseite spezifiziert ist.
  • Originalverpackung aufbewahren: Viele Händler akzeptieren Rückgaben einfacher, wenn die Originalverpackung intakt ist.
  • Rechnung aufbewahren: Mit Rechnung ist der Rückgabeprozess oft einfacher. In vielen Fällen erhält man ohne Rechnung auch nur einen Gutschein im Wert des Kaufpreises.
  • Kein Widerrufsrecht im lokalen Handel: Bei Rückgaben in Geschäften kann es sein, dass der Kaufpreis nur in Form einer Gutschrift erstattet wird.
  • Nicht zu lange warten: Viele Händler haben zeitlich begrenzte Rückgabefristen, dabei aber unbedingt auch Feiertage und Wochenenden beachten. 
  • Ausnahmen beachten: Viele Unternehmen nehmen bestimmte Produkte von den großzügigeren Rücknahmeregeln in der Weihnachtszeit aus. Personalisierte Artikel, sowie geöffnete Hygieneartikel, Parfums und Handys können grundsätzlich nicht reklamiert werden.
 

Defekte Geschenke sicher ersetzen

Klar ist die Sache dagegen, wenn bei den bestellten Waren ein Mangel oder ein Defekt vorliegt. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung bzw. Kaufdatum müssen die Produkte repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet werden. Allerdings muss bewiesen werden, dass das Problem nicht erst später durch die Kund:innen selbst verursacht wurde. Tritt der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, wird automatisch davon ausgegangen, dass das Produkt bereits fehlerhaft war.

Übrigens ist Gewährleistung nicht gleich Garantie: Die Garantie ist ein freiwilliger Service und fällt je nach Hersteller oder Händler unterschiedlich aus, die Gewährleistung ist aber gesetzlich geregelt und verpflichtend.

Ob also im stationären Handel oder in Online-Shops, verlängerte Rückgabefristen können mitunter einiges an Stress ersparen. „Es gilt allerdings immer, sich genau zu den Umtausch- und Rückgabebedingungen zu informieren und im Zweifelsfall nicht zu viel Zeit vergehen zu lassen“, rät Flöckner abschließend.

(Quelle: salzburg24)

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