rechtskräftig

Verurteilung im Geldwäsche-Prozess in Salzburg

Veröffentlicht: 27. Mai 2021 11:58 Uhr
Ein 49-Jähriger ist am Donnerstag wegen des Vorwurfs der Geldwäscherei in Höhe von 427.000 Euro in Salzburg vor Gericht gestanden. Der geständige Mann erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt.

Der Beschuldigte soll Beträge, die laut Anklage Mittäter durch Kreditkartenbetrügereien einheimsten, auf seine Geschäftskonten transferiert und nach Spanien überwiesen haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Der geständige Mann erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Illegale Transaktionen

Die Staatsanwältin definierte den Tatzeitraum von 1. September 2019 bis zur Festnahme des griechischen Staatsbürgers im Oktober 2020. Seither befindet sich der bisher unbescholtene Mann in Untersuchungshaft. Zuletzt lebte er in einem Hotel im Land Salzburg, das er gepachtet hatte. Der Angeklagte soll seine Geschäftskonten bei zwei Bankfilialen in Salzburg für die betrügerischen Machenschaften zur Verfügung gestellt, von illegalen Kreditkartentransaktionen gewusst und auch Scheinrechnungen ausgestellt haben. Die auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Daten dokumentieren die Abrechnungen über die Bezahlterminals.

Kriminelle Bande

Im Hintergrund soll eine großangelegte, internationale Bande agiert haben. Nicht alle Mitglieder sind der Justiz bekannt. Einige Verdächtige werden in Spanien und Griechenland abgesondert verfolgt. Der beschuldigte Grieche soll nach dem Prozess in Salzburg nach Spanien ausgeliefert werden. Dort sind offenbar einige Täter inhaftiert. Wie die Verteidigerin bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg betonte, habe der 49-Jährige durch seine Angaben im Vorverfahren wesentlich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen. "Er hat die Unterlagen zusammengetragen und war kooperativ." Von der Geldwäscherei selbst habe er nicht profitiert. Allerdings soll damit die Kaution für das Hotel im Tennengau bezahlt worden sein.

Angeklagter betreibt Hotel im Tennengau

Das Hotel im Tennengau hat der Grieche "tatsächlich wirtschaftlich betrieben", sagte die Verteidigerin. "Das große Ganze hat er nicht gekannt. Er wusste, dass er Kartenlesegeräte besorgen musste. Was damit passieren wird, hat er nicht gewusst. Er befolgte die Aufträge." Der Angeklagte habe bei der "Gruppierung" Schulden gehabt. Er habe aussteigen wollen, doch es habe Drohungen gegen den verheirateten Vater zweier Kinder und seine Familie gegeben.

(Quelle: apa)

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