Das neue Gesetz überlässt den Ländern einen breiten Auslegungsspielraum zugunsten der Armutsbekämpfung. Das heißt, dass überall, wo es einen besonderen Bedarf gibt, die Länder entsprechende Regelungen schaffen können. "Diese Spielräume gilt es nun in einer Neuauflage des Salzburger Ausführungsgesetzes zu nutzen", appelliert Bayer an die Salzburger Landesregierung.
Schlechterstellung beim Wohnen?
Im Bereich Wohnen befürchtet die Salzburger Armutskonferenz eine Schlechterstellung der Betroffenen. Der festgeschriebene Sachleistungsvorrang drohe zudem, zu einer Stigmatisierung der Leistungsbezieher zu führen. Diese begleichen nämlich nicht mehr persönlich die Wohnkosten beim Vermieter, sondern das zuständige Sozialamt übernimmt diesen Vorgang. Bayer: "Wir plädieren für eine flexible Lösung, welche die individuellen Lebens- und Wohnlagen der Menschen berücksichtigt, ohne die Höhe der Unterstützung des Lebensunterhaltes zu beschneiden."
Zudem kritisiert die Armutskonferenz, dass es keine Begutachtungsfrist für andere Beteiligte gegeben habe. Außerdem sei man von der Politik nicht in die Entscheidungsfindung miteinbezogen worden. "Wir hätten uns einen breiteren Diskurs gewünscht", gibt Bayer zu Protokoll.
Mindestsicherung in Salzburg
Im Land werden aktuell 7.575 Salzburgerinnen und Salzburger durch die Mindestsicherung unterstützt (Stand: Oktober 2019). Mehr als zwei Drittel davon sind Einzelpersonen. Familien mit Kindern machen fast ein Drittel davon aus. 18 Prozent der Mindestsicherung-Bezieher in Salzburg sind demnach Pensionisten und 17 Prozent sind erwerbstätig. Etwas mehr als die Hälfte der Betroffenen bezieht kein Einkommen, ist arbeitslos bzw. auf Notstandshilfe angewiesen.

Im vorletzten Jahr waren 82.000 Salzburgerinnen und Salzburger von Armut betroffen und damit ausgrenzungsgefährdet. Das sind 15 Prozent der Bevölkerung und betrifft jeden Siebten im Land. Das ergab die Armutserhebung EU SILC 2018. Kinder unter 14 Jahren stellen eine besonders gefährdete Gruppe dar: Mit einem Anteil von 21 Prozent sind sie überproportional vertreten.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass in Salzburg etwa 17.000 Kinder betroffen sind. Die Gefahr sei hier, dass sich im Erwachsenenalter nichts daran ändere, warnt die Salzburger Armutskonferenz. Man spricht hier von vererbter Armut.
Gründe für Armut in Salzburg
Wesentliche Gründe für Armut im Land Salzburg seien demnach unterdurchschnittliche Erwerbseinkommen verbunden mit überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten. Für die Mehrheit der Salzburgerinnen und Salzburger (342.000 Personen) stellen die hohen Wohnkosten eine Belastung dar. 32.000 Personen geben sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Wohnkosten aus.
Armutsgrenze liegt bei 1.259 Euro
Armut betreffe demnach alleinerziehende Frauen und junge Erwachsene genauso wie Familien mit mehreren Kindern. Und Armut könne fast jeden treffen. Gründe dafür seien etwa der Verlust der Arbeit, der Wohnung oder eine plötzliche Krankheit. Ein höheres Risiko sozialer Benachteiligung und armutsbedingte Ausgrenzung besteht zudem für Langzeitarbeitslose, Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geringqualifizierte.
17,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung ist armutsgefährdet. Von Armut und sozialer Ausgrenzung als bedroht gelten Personen, deren Haushalt ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze aufweist. Die Armutsgrenze lag 2018 bei 1.259 Euro pro Monat (zwölf Gehälter) für eine erwachsene Person, also ein jährliches Einkommen um 15.100 Euro. Oder es sind Personen im Erwerbsalter, die nicht oder nur in geringem Ausmaß beschäftigt sind oder unter erheblichen finanziellen Einschränkungen leben müssen. Sie müssen etwa beim Essen sparen.
Ruf nach umfassender Strategie
Die Salzburger Armutskonferenz kritisiert, dass "die regionale Armutspolitik von einem Patchwork an Einzelmaßnahmen" geprägt sei. Es brauche eine aufeinander abgestimmte, ressortübergreifende und umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung. Die bisher gesetzten Maßnahmen seien unzureichend, kritisiert die Organisation.
Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf bereits im Landtag eingebracht. Die Beschlussfassung ist dort für 4. März geplant, in Kraft treten soll die Sozialunterstützung mit 1. Juni 2020.
(Quelle: salzburg24)