Salzburg

Wer haftet für Silvesterschäden am Pkw?

Eine zerbrochene Windschutzscheibe und ein ausglöster Airbag bei einem Unfallauto
Veröffentlicht: 30. Dezember 2013 12:31 Uhr
Dellen, Glasbruch und Schmauchspuren - die Silvesternacht hält für Autofahrer böse Überraschungen parat. Wer im Schadensfall dafür haftet und wie man Schäden vorbeugen kann, erfahren Sie hier.
Lilli Zeilinger

Laut ÖAMTC kann man Schäden leicht vorbeugen: "Eine Garage ist der beste Schutz. Wer über keine Privatgarage verfügt, sollte sein Auto in einem Parkhaus abstellen", empfiehlt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Ist beides nicht möglich, parkt man das Auto idealerweise in einer wenig frequentierten Seitengasse und meidet Gegenden rund um Feier-Locations.

Wer im Schadensfall haftet

Ist es zu einem Schaden gekommen, stellt sich die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich hat der Schadensverursacher - bzw. der gesetzliche Vertreter im Falle einer Schädigung durch Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, sofern die Aufsichtspflicht verletzt wurde - für den Schaden aufzukommen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie selbst für den Schadenersatz herangezogen werden. "Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden, sind aber unabhängig davon meist in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden. Meist wird aber ein Selbstbehalt fällig.

Schäden innerhalb einer Woche melden

"Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden hingegen meist nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt", erklärt Hoffer. "Auch hier muss man mit Selbstbehalten rechnen." Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit. Was man auf jeden Fall bedenken sollte: Schäden sind dem Versicherer so rasch wie möglich - längstens innerhalb einer Woche - zu melden. "Ein beigelegter Polizeibericht ist oft nützlich", rät der ÖAMTC-Jurist.

(Quelle: salzburg24)

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