260 Millionen Euro sollen 2024 laut Landesbudget in den Bereich Pflege fließen. Das sind 30 Millionen Euro mehr als dieses Jahr. Seit Jahren arbeitet man in Salzburg an besseren Bedingungen für Pflegebedürftige und Pflegende. Die Entlastung der pflegenden Angehörigen nimmt dabei einen immer höheren Stellenwert ein – zurecht, denn rund zehn Prozent der Salzburgerinnen und Salzburger pflegen zu Hause ihre Verwandten.
Zugang zur Kurzzeitpflege soll einfacher werden
Die Stadt-SPÖ forderte erst am Montag in einer Pressekonferenz ein landesweit einheitliches Buchungssystem für pflegende Angehörige, die ihre Verwandten vorübergehend in einem Seniorenheim in Salzburg unterbringen wollen. Salzburgs Sozial-Landesrat Christian Pewny (FPÖ) reagierte auf die Forderung und verspricht, „den Zugang zu Entlastungsangeboten wie der Kurzzeitpflege im Land Salzburg so einfach wie möglich zu gestalten.“ Zum einen sollen bürokratische Hürden künftig so gering wie möglich gehalten werden, um den Antragsprozess für pflegende Angehörige zu vereinfachen. Gleichzeitig will man die Kapazitäten bzw. zur Verfügung stehenden Plätze in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen ausbauen. „Das soll eine größere Verfügbarkeit und Flexibilität gewährleisten“, erklärt Pewny. Konkrete Maßnahmen würden aktuell erarbeitet, sagt der Sozial-Landesrat auf S24-Anfrage am Dienstag und verweist gleichzeitig auf die Pflegeberatung des Landes, die „einen großartigen Job leistet und Pflegende bei der Suche nach Plätzen für Kurzzeitpflege unterstützt.“
Budget für Kurzzeitpflege bleibt gleich
Mehr Geld für die Kurzzeitpflege sei für 2024 nicht geplant. Denn das veranschlagte Budget sei bislang ausreichend gewesen, das hätte etwa auch der Rechnungsabschluss 2022 bestätigt. Demnach wurden etwa drei Viertel des Budgets, das für die Kurzzeitpflege reserviert war, tatsächlich in Anspruch genommen. Dies zeige, dass die Kosten für die Kurzzeitpflege im Rahmen der Erwartungen geblieben sind und keine unvorhergesehenen Ausgaben angefallen sind, heißt es aus dem Büro des Landesrats.
Mobile Pflege als Entlastung für Angehörige
Entscheidet man sich dafür, die alten oder kranken Familienmitglieder selbst zu Hause zu pflegen, stehen neben der aktuell diskutierten Kurzzeitpflege – die den Pflegenden ein paar Tage Entlastung ermöglichen soll – auch Angebote, wie etwa mobile Dienste – zur Verfügung. Sie helfen etwa bei der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und unterstützen die Angehörigen. Die mobilen Dienste umfassen folgende Leistungen:
Haushaltshilfe: Das Angebot der Haushaltshilfe unterstützt Menschen bei der Haushaltsführung, um den weiteren Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Zu den Standardleistungen gehören etwa Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden.
Hauskrankenpflege: Das Angebot der Hauskrankenpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflege brauchen. Dazu gehören zum Beispiel die Verabreichung von Injektionen, Verbandswechsel, Körperpflege, Bandagieren der Beine.
Eine Erhebung der Salzburger Arbeiterkammer im Dezember 2022 brachte zutage, dass etwa nur 23,3 Prozent der Pflegebedürftigen mobile Dienste in Anspruch nehmen. Die mobilen Dienste würden nicht in Anspruch genommen, weil zum einen das Personal fehle und andererseits die Kosten für eine professionelle Betreuung zu hoch sind.
Mehr Geld für die mobile Pflege
Der Budgetanteil für die mobile Pflege umfasst aktuell 23,5 Millionen Euro für die mobile Krankenpflege, 840.000 Euro die Übergangspflege und 18,3 Millionen Euro für die Haushaltshilfe. Im Regierungsübereinkommen bekenne sich die Landesregierung zur weiteren Stärkung dieser mobilen Pflegeangebote und plant eine Erhöhung der budgetären Mittel um mehr als sieben Millionen Euro für das Jahr 2024, so Pewny. Die Sicherstellung des Verbleibs von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden entlaste die stationäre Pflege. Auch die Versorgung von Menschen mit hohem Pflegebedarf zu Hause habe hohe Priorität, insbesondere wenn ein stationäres Angebot fehlt, betont der Landesrat.
Mögliche Entlastung finden pflegende Angehörige auch in der sogenannten Angehörigenentlastung. Stundenweise, regelmäßig und langfristig kann man sich über dieses Angebot eine Auszeit nehmen. Das Land Salzburg fördert die Angehörigenpflege unter folgenden Bedingungen:
- Pflege/Betreuung erfolgt durch nahe Angehörige im selben Haushalt
- Mindestens Pflegegeld der Stufe 3
- Ab 65 Jahren (bei diagnostizierter Demenz schon früher)
- Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 6 Abs 3 S.SHG
- Betreute Person kann nicht länger als 3 Stunden alleine gelassen werden
Eines der zentralsten Angebote und wohl erste Anlaufstelle für all jene, die mit dem Thema Pflege von Angehörigen in Berührung kommen, ist die Pflegeberatung des Landes. Sie bietet flächendeckend Information, Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Pflege (Zuschüsse, Förderungen, Hilfsmittel, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige) an und leistet Hilfestellungen bei der Organisation von Pflege- und Betreuungsangeboten.
Auf Wunsch kommen die Pflegeberaterinnen und -berater auch zu einem Hausbesuch.
Die Beratungsstellen der Pflegeberatung des Landes
Zentralraum Salzburg Stadt und Flachgau
5020 Salzburg, Fischer-von-Erlach-Straße 47
Telefon: +43 662 8042-3533
Fax: +43 662 8042-3883
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und nach Vereinbarung
Es beraten: DGKP Elisabeth Baier, DGKP Claudia Bernhard-Kessler BA, MSc, DGKP Gerhild Weinberger und DGKP Mag. (FH) Oliver Wolf
Tennengau: Hallein
5400 Hallein, Schwarzstraße 14
Telefon: +43 664 5069094 und +43 664 1492049
Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, und nach Vereinbarung
Es beraten: DGKP Petra Brunauer und DGKP Anita Halun
Pongau: St. Johann im Pongau
5600 St. Johann im Pongau, Hans-Kappacher-Straße 14a
Telefon: +43 662 8042-3696
Fax: +43 662 8042-3697
telefonisch von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr,
persönlich nach Vereinbarung
Es beraten: DGKP Marlene Pichler und DGKP Eva Schaupper
Pinzgau: Zell am See
5700 Zell am See, Schillerstraße 8a
Telefon: +43 662 8042-3033
Fax: +43 662 8042-3034
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und nach Vereinbarung
Es beraten: DGKP Andrea Broschek und DGKP Karin Hermansky
Lungau: Tamsweg
5580 Tamsweg, Gartengasse 3
Telefon: +43 662 8042-3696
Fax: +43 662 8042-3697
Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, und nach Vereinbarung
Es berät: DGKP Rosemarie Löcker
(Quelle: salzburg24)