Die Landesregierung hat sich im Juli auf die Verordnung geeinigt. Grund dafür war das lange dauernde Bescheidverfahren, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt hat. Die Entnahme darf nach wie vor nur unter strengen Rahmenbedingungen stattfinden, wie das Land am Donnerstag in einer Aussendung klarstellt.
Verordnung legt Maßnahmen-Regionen fest
Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris (Pinzgau), wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gab, sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch (Pinzgau) und Gastein West (Pongau) als Maßnahmengebiet fest.
"Problemwölfe" dürfen entnommen werden
In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss und wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind, als „Problemwolf“ entnommen werden.
Voraussetzungen für Abschuss in Salzburg
- „Problemwolf“ ist im Managementplan Wolf genau definiert.
- Herdenschutzmaßnahmen müssen entweder überwunden worden sein oder nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden.
- Das Entnahmegebiet sowie der Riss sind sachverständig zu beurteilen und festzulegen.
- Vorgesehen ist eine Frist von vier Wochen für die Entnahme, diese beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall zu laufen und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert.
- Für die Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.
Neues Vorgehen "praxisgerechter"
Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung, auf die sich die Koalitionspartner der Salzburger Landesregierung geeinigt haben, einen großen Vorteil: „Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignetes Mittel herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurück liegt. Erst, wenn es neue Vorfälle gibt, wäre sie möglich. Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind“, erklärt Hubert Stock.
(Quelle: salzburg24)