Die Novelle der Kehrgebietsverordnung, also jener Verordnung, die die Arbeit der heimischen Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer regelt, ist am Montag in die zweiwöchige Begutachtung gegangen. Ressortzuständig ist LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ). "Die Gewerbeordnung sieht vor, dass ein Kunde in ein anderes Kehrgebiet wechseln kann, wenn er nur die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Rauchfangkehrern hat. Durch die Novelle wird man jedoch künftig die Wahlmöglichkeit von vier Rauchfangkehrern haben. Ein Wechsel ist dann ausgeschlossen“, führt Svazek in einer Pressemitteilung aus.
Durch die Einführung dieser Vierer-Regelung soll eine flexiblere Auswahl für die Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Außerdem würde sich eine bessere Vertretungsregelung innerhalb der Branche ergeben, erklärt Innungsmeister Hannes Enzinger. Die Kosten für die Kundinnen und Kunden würden sich durch die Reform nicht erhöhen.
Neue Verordnung soll im April in Kraft treten
Die Frist zur Begutachtung der Novelle zur Kehrgebietsverordnung läuft noch bis zum 31. März 2025. Danach werden die Stellungnahmen von den Expertinnen und Experten des Landes gesichtet. In Kraft treten soll die neue Verordnung voraussichtlich Anfang April.
Was machen Rauchfangkehrer:innen in Salzburg?
Salzburgs Rauchfangkehrer:innen überprüfen unter anderem Abgasführungen, Feuerstätten, Luftschächte, kehren regelmäßig die Abgasanlagen und führen Abgasmessungen durch. Zudem wirken sie bei Bauverfahren mit und sind bei der Vollziehung von Luftreinhaltegesetzen eingebunden.
(Quelle: salzburg24)