Neue Strategie

Salzburger Verordnung für "effizienteres Wolfsmanagement" in Begutachtung

Veröffentlicht: 28. Mai 2024 13:40 Uhr
Mit einer neuen Verordnung will die Salzburger Landesregierung das Wolfsmanagement "effizienter" machen. Konkret sollen dafür erstmals Weideschutzgebiete ausgewiesen werden. Heute startete die Begutachtung.
SALZBURG24 (KAT)

Eine Verordnung der Salzburger Landesregierung zu Weideschutzgebieten ist am heutigen Dienstag in Begutachtung gegangen. Diese soll ein „effizienteres Wolfsmanagement ermöglichen“, da erstmals Weideschutzgebiete im Bundesland Salzburg ausgewiesen werden sollen, heißt es in einer Aussendung. Die Begutachtung ist für eine Woche geplant.

Wolfsrisse in Rauris 

Erst am vergangenen Wochenende wurden im Gemeindegebiet von Rauris (Pinzgau) die ersten Wolfsrisse des Jahres gemeldet. Hierbei handelt es sich um eine Alm, die gemäß der in Begutachtung befindlichen Verordnung nicht schützbar ist, heißt es in der Pressemitteilung. Acht Schafe wurden getötet, vier weitere sind verletzt und vier werden noch vermisst.

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„Der Herdenschutz ist auf Salzburgs Almen nur sehr begrenzt möglich. Die heute in Begutachtung gegangene Verordnung zu Weideschutzgebieten ist ein ganz wichtiger Schritt, um Zeit zu gewinnen“, sagt die für Jagd ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). Nach dem Inkrafttreten der Verordnung soll diese regelmäßig evaluiert und angepasst werden.

Tausende Almflächen in Salzburg überprüft

Im Zuge der Verordnung wurden 1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, überprüft. Auf 434 Flächen ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich. Die anderen Flächen wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind. „Wir müssen den ländlichen Raum und unsere Almwirtschaft vor dem Wolf schützen. Um der besonderen Situation im Gebirge gerecht zu werden, haben wir diese umfassende Prüfung durchgeführt und diese ist eindeutig“, so Svazek weiter.

Details der neuen Verordnung

Die Weideschutzgebietsverordnung definiert bestimmte Kriterien nach denen Gebiete – beispielsweise Almen – als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Die Kriterien umfassen zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. Demnach sind Gebiete im Gebirge, Flüsse oder Bäche sowie Waldflächen schwer einzuzäunen. Auch die Schützbarkeit durch Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden sei genau geprüft worden. „Mein Ziel ist die heimische Almwirtschaft mit ihrer Biodiversität und die Weidetiere zu schützen. Denn auch die Weidetiere erfüllen eine wichtige Funktion für Flora und Fauna“, sagt Svazek abschließend.

(Quelle: salzburg24)

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