Der Naturschutzbund Salzburg fordert die schwarz-blaue Landesregierung in einem Schreiben auf, die Abschussverordnungen gegen Wölfe und andere geschützte Tierarten aufzuheben. Die Organisation stützt sich dabei auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München von Mitte Juli, mit der - aus formalen Gründen - die Grundlage für schnelle Abschüsse von Wölfen in Bayern gekippt wurde.
"Vorgehen der Salzburger Landesregierung nicht rechtskonform"
Zentrales Argument der Richterin im deutschen Bundesland: Die bayerische Staatsregierung habe entgegen ihrer Pflicht die anerkannten Naturschutzverbände nicht angehört, bevor sie Ende April 2023 eine Wolfsverordnung erlassen hat. "Wir sehen uns darum erneut bestätigt, dass auch das Vorgehen der Salzburger Landesregierung nicht rechtskonform ist", betonte der Vorsitzende des Naturschutzbundes Salzburg, Winfried Herbst.
Nicht nur Deutschland, auch Österreich habe die Aarhus-Konvention ratifiziert, die eine Mitwirkung der Öffentlichkeit bei Entscheidungsverfahren in Umweltfragen sicherstellt. "Das bloße Einholen von Stellungnahmen wie es die Salzburger Landesregierung bei den bisherigen Verordnungen zum Abschuss von geschützten Tierarten vorgenommen hat, stellt kein entsprechendes Beteiligungsverfahren dar", so Herbst. Zum Teil seien für Stellungnahmen auch nur drei Werktage eingeräumt und die fachliche Kritik ohne Begründung ignoriert worden.
"Aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere in Verordnungsverfahren, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich", berichtete Herbst. Die Salzburger Landesregierung müsse die Weideschutzgebietsverordnung und alle bereits erlassenen Verordnungen zum Abschuss streng geschützter Tierarten wie Wolf, Fischotter, Graureiher und Krähenvögel aufheben und vom Erlass weiterer Abschussverordnungen absehen. Diese könnten nur dann wieder Anwendung finden, wenn das Beteiligungs- und Einspruchsrecht von Umweltorganisationen sichergestellt sei.
Aktuell dritter Wolf in Salzburg zum Abschuss freigegeben
Trotz eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schutz von Wölfen in Österreich hat die Salzburger Landesregierung am 15. Juli einen weiteren Wolf per Verordnung zum Abschuss freigegeben - offenbar trotz juristischer Bedenken in der Landeslegistik. Das Tier hat Anfang Juli auf einer Alm bei Niedernsill (Pinzgau) fünf Schafe gerissen, vier weitere gelten seitdem als vermisst. Während die ersten zwei Schadwölfe sehr rasch erlegt wurden, gibt es vom dritten aktuell keine Spur, wie Wolfsbeauftragter Hubert Stock gestern SALZBURG24 mitteilte. Die Abschussverordnung gilt nur mehr bis zum 3. August.
Die in Salzburg für Jagd und Naturschutz zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) hatte zuletzt mehrfach betont, dass sie das Vorgehen der Landesregierung für rechtskonform hält. Auf die Kritik des Naturschutzbundes wollte sie sich am Dienstag nicht inhaltlich äußern: "Ich muss nicht immer alles kommentieren, was Ideologen aufregt", teilte Svazek mit.
(Quelle: salzburg24)