Gleich eine vor weg: Wer krank wird, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben. "Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor", so die Arbeiterkammer (AK) Salzburg.
Krankenstand: Bestätigung bereits ab Tag 1
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, ohne Aufforderung dem Arbeitgeber eine ärztliche Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, eine zu verlangen - auch für einen eintägigen Krankenstand. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Es reicht aber aus, wenn als Grund der Dienstverhinderung "Krankheit" genannt wird. Die genaue Diagnose ist Privatsache.
Was passiert, wenn ich den Krankenstand nicht melde bzw. nicht bestätige?
Für die Dauer des Versäumnisses muss der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Entgelt nicht bezahlen, stellt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) in einer Aussendung klar. Ein Entlassungsgrund sei es aber nicht.
Darf ich trotz Krankmeldung außer Haus gehen?
Im Krankenstand darf man nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte. Was erlaubt ist und was nicht, hängt also von der Erkrankung ab: Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann ein Spaziergang mit Freunden durchaus hilfreich sein, andererseits ist bei einer Grippe und hohem Fieber „Bett hüten“ angesagt. Die Aufenthalte im Freien müssen sich auf das Allernötigste, zum Beispiel den Arztbesuch oder den Gang zur Apotheke, beschränken.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten fixe Ausgehzeiten auf der Krankenstandsbestätigung angegeben sein.
Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?
Während eines Krankenstandes ist man nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt, informiert der ÖGB. Es sind jedoch die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine einzuhalten.
Außerdem darf sich der Arbeitgeber durch die Kündigung keine Entgeltfortzahlung ersparen. Er hat also noch so lange das Entgelt im laufenden Krankenstand zu zahlen, wie er es auch im aufrechten Dienstverhältnis gemusst hätte. Die AK rät aber von einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand ab, da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei finanziell schlechter gestellt sein können.
(Quelle: salzburg24)