Die schwarz-blaue Landesregierung in Salzburg will, dass anerkannte Umweltorganisationen künftig ihre Spenden und deren Herkunft offenlegen - nach Vorbild der Gesetze für politische Parteien. Eine Mehrheit aus ÖVP und FPÖ hat am Mittwochnachmittag im zuständigen Landtagsausschuss einem Antrag zugestimmt, sich beim Bund für entsprechende Regelungen einzusetzen. Kritiker und die Opposition sprachen hingegen vom nächsten Angriff auf den Natur- und Umweltschutz in Salzburg.
"Umweltorganisationen haben unter bestimmten Voraussetzungen eine privilegierte Rechtsstellung", sagte ÖVP-Klubchef Wolfgang Mayer. Der Antrag selbst nennt etwa Beteiligungs- bzw. Beschwerderechte für Verfahren nach dem Naturschutzgesetz, dem Nationalparkgesetz, dem Jagdgesetz und dem Fischereigesetz. "Da ist es für die Öffentlichkeit legitim zu erfahren, welche Interessen dahinterstecken, etwa wenn NGOs mit großen Konzernen kooperieren."
Opposition: "Transparenz nur vorgeschoben"
Kritik kam von Seiten der Opposition: Die grüne Klubobfrau Martina Berthold war sich sicher, dass die Forderung nach Transparenz nur vorgeschoben ist. "Kritische Stimmen werden mundtot gemacht. Umweltschutzorganisationen werden gezielt unter Druck gesetzt." Viele Umwelt-NGOs hätten Spendengütesiegel und müssten sich deshalb einer kritischen Kontrolle unterwerfen. "Warum wird das gefordert?", fragte auch Karin Dollinger von der SPÖ. "Weil Förderungen gekürzt werden können, wenn man weiß, wie viele Spenden eine Umwelt-NGO bekommt?" Man dürfe wohl nicht annehmen, dass horrende Summen im Spiel seien. Und: Wenn es um Akteneinsicht für die Opposition oder die Publikation von Gutachten gehe, messe die Landesregierung mit einem anderen Maß an Transparenz.
Die als Expertin in den Landtag zugeschaltete Rechtswissenschafterin Teresa Weber aus Wien hielt den Antrag gleich in mehrerer Hinsicht als problematisch. "Zum einen wäre eine Offenlegung ein Eingriff in die Grundrechte der Spender und Spenderinnen und in die Grundrechte der Organisationen selbst" - etwa bei Datenschutz oder Vereinsfreiheit. Die Europäische Menschenrechtskonvention lege zudem beim öffentlichen Interesse strenge Maßstäbe an. "Wenn Umwelt-NGOs von ihren Rechten Gebrauch machen, ist das wohl nicht gedeckt." Selbst wenn Einsprüche Verfahren verzögern, müsste man nachweisen, dass dies der Fall sei. "Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nicht die Umweltorganisationen sind, die zu langer Verfahrensdauer beitragen, sondern oft schlechte Einreichunterlagen von Projektbetreiberin." Nicht zuletzt könnte eine Offenlegung auch dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr in der EU entgegenstehen. "Etwa wenn der Salzburger Alpenverein eine Spende aus Deutschland erhält."
Alpenverein, Naturfreunde und Naturschutzbund wären betroffen
In Salzburg wären aktuell drei Vereine von einer Regelung im Sinne der Landesregierung betroffen: Neben dem Alpenverein die Naturfreunde und der Naturschutzbund. Winfrid Herbst, Vorsitzender des Naturschutzbundes Salzburg, hatte schon im Vorfeld der heutigen Landtagssitzung mit Empörung auf den Antrag von ÖVP und FPÖ reagiert: Nach der Schwächung des Salzburger Naturschutzgesetzes und der Landesumweltanwaltschaft durch zwei Gesetzesnovellen im Jahr 2024 seien die Rechte der Umwelt-NGOs in bestimmten Verfahren die einzige Möglichkeit, Naturschutzinteressen - wenn notwendig, auch bis zum Höchstgericht - zu verfolgen. Herbst fürchtet, dass Geldgeber aus der Wirtschaft, aber auch Privatleute abgeschreckt werden sollen.
(Quelle: apa)