Die Landesregierung hat am Donnerstag die Änderung mehrerer Gesetze in Begutachtung geschickt, mit der die Landesumweltanwaltschaft (LUA) künftig bei einer Reihe von Verfahren ausgeschlossen wird, etwa bei der Erstellung von Abschussplänen, oder das Revisionsrecht an den Verwaltungsgerichtshof verliert.
Salzburger Naturschutzgesetz geändert
Nach der bereits beschlossenen Änderung des Naturschutzgesetzes kommt es nun auch zu Anpassungen im Landesumweltanwaltschafts-, im Nationalpark-, im Umweltschutz- und Umweltinformations-, im Raumordnungs-, im Jagd-, im Campingplatz-, im Einforstungsrechte-und im Flurverfassungs-Landesgesetz, in denen nun unter anderem ebenfalls das Revisionsrecht der LUA an den Verwaltungsgerichtshof wegfallen soll.
Svazek begründet LUA-Einschränkung
Die Landesumweltanwaltschaft führe in ihrer aktuellen Form oft in eine "lose-lose-Situation für alle Bereiche: den Naturschutz, die Land- und Forstwirtschaft, sowie unsere wirtschaftlichen wie allgemeinen Lebensgrundlagen", begründete Naturschutzreferentin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) am Donnerstag in einer Aussendung. "Unser Anspruch ist es, den Ausgleich zwischen diesen Bereichen zu finden und Konsenslösungen zu ermöglichen. Ich will jedenfalls die positive Wahrnehmung des Naturschutzes im gesamten Bundesland, und unser großes Ziel ist der dialogorientierte Ansatz, der Lösungen sucht und ideologisch bedingte Blockaden vermeidet."
Das ändert sich künftig
Konkret wird die LUA keine Mitwirkung mehr in folgenden Verfahren haben: beim Bewilligungsvorbehalt in Landschaftsschutzverordnungen, bei anzeigepflichtigen Maßnahmen und in vereinfachten Naturschutzverfahren. Diese Entscheidungen liegen künftig ausschließlich bei den zuständigen Behörden und Sachverständigen. Auch von Verfahren betreffend land- und forstwirtschaftliche Gebäude, Güter- und Seilwege, Flurbereinigung, kleine Stromerzeugungsanlagen und Veranstaltungsstätten wird sie ausgeschlossen, ebenso bei jagdlichen Angelegenheiten, etwa bei der Erstellung und Erlassung des Abschussplans und im wildökologischen Fachbeirat.
Das Revisionsrecht der LUA an den Verwaltungsgerichtshof soll damit vollständig wegfallen. Dieses sei zwar nur selten in Anspruch genommen worden, aber allein die Möglichkeit dieses Instruments habe laut Svazek oft schon Wirkung gezeigt: "Wer fürchten muss, dass die LUA in Revision geht, entspricht bereits vorher ihrem Willen, um Projektverzögerungen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden."
Die Gesetzesänderungen sind ab heute in Begutachtung, diese dauert bis 14. November, im Dezember sollen sie dann an den Landtag zur Beschlussfassung weitergeleitet werden.
Kritik von Greenpeace
Kritik an den Plänen kam am Nachmittag von der Umweltschutz-Organisation Greenpeace: "Mit den geplanten Einschränkungen in Bezug auf die Landesumweltanwaltschaft fehlt dem Naturschutz in Salzburg in Zukunft ein wichtiges Schutzschild und eine unabhängige Stimme. Die schwarz-blaue Landesregierung will mit dem Ausschluss der LUA aus wichtigen Verfahren eine Kontrollinstanz loswerden, die für den Schutz unserer Umwelt absolut zentral ist. Das Revisionsrecht wäre oft die letzte Möglichkeit, um ökologische Fehlentscheidungen zu verhindern. Diese Gesetzesänderungen gefährden nicht nur die Natur, sondern auch das Vertrauen der Menschen in transparente und nachhaltige Entscheidungsprozesse", sagte Jakob Sonnenholzner, Natur- und Artenschutz-Experte bei Greenpeace, in einer Aussendung.
(Quelle: apa)