Gesetz für digitale Märkte

Regeln für Booking.com in EU verschärft

Veröffentlicht: 13. Mai 2024 12:58 Uhr
An schärfere Regeln muss sich Booking.com künftig in der Europäischen Union halten. Grund dafür ist die Marktmacht der Buchungsplattform. Konkret müssen gerechtere Bedingungen für Vermieterinnen und Vermieter geschaffen werden.

Das Unternehmen Booking.com fällt mit Entscheidung der EU-Kommission vom Montag unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA), mit dem Brüssel die Marktmacht großer Digitalkonzerne beschränken will. Booking muss demnach gerechtere Bedingungen für Anbietende von Hotels und Ferienwohnungen schaffen. Wer über Booking eine Unterkunft bucht, soll künftig "mehr Auswahl und Freiheit" haben.

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Die Plattform müsse Anbietern zudem "einen fairen Zugang" zu ihren Diensten bieten, teilte die EU-Kommission weiter mit. Dabei dürfte es unter anderem um mehr Entscheidungsfreiheit bei den Buchungs- und Stornokonditionen gehen.

EU-Gesetz für digitale Märkte trifft Booking.com

Der Konzern mit Sitz in Amsterdam sei "ein wichtiger Akteur" in der europäischen Tourismusbranche, erklärte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Brüssel werde "sicherstellen, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllt", betonte er. Dafür hat Booking.com nun sechs Monate Zeit, das Unternehmen muss der Kommission unter anderem einen detaillierten Bericht vorlegen.

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Brüssel prüft nach eigenen Angaben zudem, ob auch der Onlinedienst X (ehemals Twitter) unter das Gesetz fällt. Das Unternehmen des US-Milliardärs Elon Musk hatte argumentiert, der Dienst übe trotz hoher Nutzerzahlen keine besondere Marktmacht aus, weil es ausreichende Alternativen wie die Plattformen Threads oder Mastodon gebe.

Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets beschränken. Die Vorschriften gelten seit Anfang März bereits für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Der US-Technologieriese Apple wird mit dem Gesetz etwa verpflichtet, Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, Google darf in den Ergebnissen seiner Suchmaschine nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen.

Gegen Apple, Google und Meta laufen bereits Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die neuen Regeln. Bestätigen sich die Vorwürfe, drohen den Konzernen Strafen Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweites Jahresumsatzes. Als letzte Maßnahme kann die EU-Kommission außerdem die Zerschlagung eines Unternehmens anordnen.

(Quelle: apa)

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