Der in Deutschland geborene türkische Staatsbürger flüchtete daraufhin in seinem Wagen. Er wurde bereits sieben Minuten nach der Schussabgabe von Polizisten auf der Halleiner Landesstraße zwischen Oberalm und Hallein gestoppt. Unter dem Fahrersitz lagen die Faustfeuerwaffe und eine Gastpistole. Der Randalierer wurde in die Justizanstalt Salzburg gebracht. Ein Alkotest ergab 1,35 Promille.
Täter fühlte sich benachteiligt
Als Motiv gab der 44-Jährige vor den Beamten an, dass er sich benachteiligt gefühlt habe. Er sei nach einem Streit mit einem Gast von dem 31-jährigen Wirtssohn aus dem Lokal in Hallein-Neualm geschmissen worden, der Kontrahent aber nicht. Wie die Polizei berichtete, holte der Mann nach dem Rauswurf seine registrierte Beretta und eine Gaspistole aus seiner Wohnung in Hallein und fuhr dann wieder zu dem Lokal zurück.
44-Jähriger feuert in Gastgarten
Mit beiden Waffen in der Hand forderte er den Sohn des Wirtes auf, aus dem Haus zu kommen. Einem Angestellten des Gastwirts gelang es, den aufgebrachten Türken von dem Juniorchef fernzuhalten. Zur Untermauerung der Echtheit seiner Waffe feuerte der 44-Jährige in den Gastgarten. Ein Projektil durchschlug die Lehne eines Gartensessels und einen Holzverschlag. Die zweite Patrone streifte eine Palme und durchschlug einen Kunststofftopf. In dem Garten hätten sich zu diesem Zeitpunkt keine Gäste mehr aufgehalten, sagte ein Polizist zur APA.
Hallein: Patronenhülsen sichergestellt
Die zwei Patronenhülsen wurden am Tatort sichergestellt. Laut Angaben von Zeugen und nach den ersten Erhebungen dürfte es zu keiner realen Gefährdung anderer Personen durch die Abgabe der zwei Schüsse gekommen sein, hieß es im Polizeibericht. Die zwei Patronenhülsen wurden am Tatort sichergestellt.
Der Verdächtige vermutete den Gast, mit dem es zuvor in der Bar zum Streit gekommen war, in einer nahegelegenen Tankstelle in Hallein. Dort wollte er ihn auch zur Rede stellen. Doch die vom Wirtssohn alarmierte Polizei kam ihm zuvor.
Täter geständig
Der Türke zeigte sich bei seiner Vernehmung zum Teil geständig. Er wird wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung, der schweren Nötigung sowie nach dem Waffengesetz und wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung angezeigt. (APA)
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(Quelle: salzburg24)










