Die Ankündigung über das geplante Vorhaben, die Namensschilder aufgrund der DSGVO auszutauschen, kam auch für die Bauträger Ende der vergangenen Woche überraschend: "Bis zu dem Moment, als das medial zum Thema wurde, haben wir das in Salzburg überhaupt nicht mitbekommen. Dass das nun so sein soll, hat uns natürlich überrascht", so Stephan Gröger, Geschäftsführer bei Heimat Österreich, im Gespräch mit SALZBURG24.
Heimat Österreich sieht Folgeprobleme
Die Angelegenheit wurde bei Heimat Österreich nun an einen Juristen weitergeben. "Sollte sich nun herausstellen, dass wir tatsächlich die Namenslisten an den Klingelbrettern der Miethäuser herunternehmen müssen, dann werden wir das natürlich tun", so Gröger weiter. Dabei sieht er aber vor allem Folgeprobleme für Besucher und Postzusteller: "Ob ein Postzusteller die richtige Wohnung findet, wenn sie nur noch mit Top 1 bis Top 25 beschriftet sind, ist äußerst fraglich."
Auch Salzburg Wohnbau prüft Angelegenheit
Ähnlich sieht man die Sache auch bei Salzburg Wohnbau: "Prinzipiell ist es bei uns so, dass wir die Namen an die Türglocken schreiben. Wenn ein Mieter dies nun nicht möchte, kann er das auf seine eigenen Kosten austauschen", so Barbara Puecker von Salzburg Wohnbau im Gespräch mit SALZBURG24. Ein breitangelegtes Austauschen der Klingelbretter ist derzeit also nicht geplant, Puecker verweist aber darauf, dass hier noch interne Abstimmungen laufen.
Namensschilder: Bislang keine Beschwerden der Bewohner
Beschwerden der Bewohner gab es laut Gröger bislang keine. "Ganz im Gegenteil, Beschwerden gab es eher, wenn nach einer Wohnungsübergabe die Namensschilder nicht schnell genug ausgetauscht wurden." Sollte sich aber herausstellen, dass die Schilder tatsächlich ausgetauscht werden müssen, so wäre der Aufwand gering. Die Hausbetreuer können kurzerhand die Namensliste durch Top-Bezeichnungen ersetzen.
Für die Bauträger ist somit weniger das Austauschen der Namensschilder das Problem, als vielmehr die daraus entstehenden Folgen. Gröger ist der Ansicht, dass dieser Umstand beim Aufsetzen der DSGVO dies nicht bedacht wurde und hier noch nachgebessert werden muss.
Beschwerde in Wien bringt Stein ins Rollen
Angestoßen hat die Diskussion ein Gemeindebaumieter in Wien, der sich beschwerte, dass sein Name auf der Gegensprechanlage aufscheint. Wiener Wohnen habe daraufhin laut APA die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 zu Rate gezogen, die zur Erkenntnis gelangt sei, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer tatsächlich gegen die DSGVO verstoße.
Links zu diesem Artikel:
- Wien tauscht Namensschilder
(Quelle: salzburg24)






