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Abgabenänderungsgesetz passierte Finanzausschuss

Veröffentlicht: 13. Februar 2014 16:16 Uhr
Die Regierungsparteien haben am Donnerstag dem Steuerpaket im Finanzausschuss des Nationalrates ihren Segen gegeben. SPÖ und ÖVP stimmten für das Abgabenänderungsgesetz, die Opposition geschlossen dagegen, wie die APA von Ausschussmitgliedern erfuhr.

Die Regierungsparteien hatten sich schon am Mittwoch endgültig auf das Paket geeinigt, schlussendlich hatte auch der ÖVP-Wirtschaftsbund grünes Licht gegeben. Möglich machte den Koalitions-Kompromiss neben den Entschärfungen bei der "GmbH Light" als auch beim Gewinnfreibetrag vor allem, dass nun der vom Wirtschaftsbund lange geforderte "Handwerkerbonus" ab 1. Juli mittels Pilotversuch eingeführt wird. Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen sollen diese gefördert und Schwarzarbeit hintangehalten werden.

Die SPÖ hat im Gegenzug die im Wahlkampf versprochenen Gratis-Zahnspangen durchgesetzt. Zahnspangen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen ab Mitte 2015 dann finanziert werden, wenn eine medizinische Indikation dafür gegeben ist. Beide Punkte sind im Abgabenänderungsgesetz selbst nicht enthalten und müssen noch gesondert beschlossen werden.

Beim "Abgabenänderungsgesetz" wurde am Schluss noch bei drei Punkten nachgebessert: Die Normverbrauchsabgabe auf Neu- und Importwagen wurde mit 32 Prozent des Kaufpreises gedeckelt. "Spritfresser" mit über 250 Gramm CO2-Ausstoß müssen einen Malus von 20 Euro pro Gramm bezahlen.

Entgegengekommen ist man im gestrigen Kompromiss dem ÖVP-Wirtschaftsflügel bei der "Gmbh Light" und beim Gewinnfreibetrag. Die erst im Vorjahr eingeführte Möglichkeit einer Firmengründung mit nur 10.000 Euro Stammkapital bleibt weiter möglich, Neugründer zahlen außerdem zehn Jahre lang weniger Mindestkörperschaftssteuer (fünf Jahre 500 Euro, dann 1.000 Euro jährlich). Die steuerschonende Kapitalherabsetzung durch bestehende Firmen soll aber nicht mehr möglich sein. Außerdem müssen Neugründer ihr Stammkapital binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro aufstocken.

Beim Gewinnfreibetrag - der bei Selbstständigen die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts der Arbeitnehmer nachbildet - wird der Freibetrag bis 30.000 Euro Jahresgewinn uneingeschränkt gewährt, darüber nur, wenn entweder ins Unternehmen investiert wird oder bestimmte Wertpapiere gekauft werden. Letztere Möglichkeit wollte die Regierung ursprünglich bis 2016 befristet streichen. Der Kompromiss sieht nun vor, steuerbegünstigt Wohnbauanleihen zu kaufen (nicht aber andere Wertpapiere).

(Quelle: salzburg24)

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