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AK kritisiert neue Regel zu Zweitwohnsitzen in Salzburg

Siegfried Pichler befürchtet einen erheblichen Nachteil für Wohnungssuchende.
Veröffentlicht: 23. März 2017 15:16 Uhr
Das neue Salzburger Raumordnungsgesetz ist aus der Begutachtungsphase draußen und wird gerade überarbeitet. Die Arbeiterkammer Salzburg übt jetzt Kritik an der Neuregelung für Zweitwohnsitze. Sie befürchtet, dass Salzburger Wohnungssuchende das Nachsehen haben werden. Dazu besteht kein Grund, heißt es dazu aus dem Büro von Raumordnungsreferentin Astrid Rössler (Grüne).
Jacqueline Winkler

In einer Aussendung kritisiert AK-Präsident Siegfried Pichler die teilweise Aufhebung des Verbots von Zweitwohnsitzen in bestimmten Gemeinden.

Kein allgemeines Verbot mehr

Bisher gab es sogenannte Zweitwohnsitz-Beschränkungsgebiete. Darin war die Vergabe von Zweitwohnsitzen verboten. Mit dem neuen Gesetz soll diese Beschränkung nur mehr für Gemeinden gelten, in denen die Zweitwohnsitze 26 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in der Gemeinde übersteigen. „Damit droht eine neue Zweitwohnungs-Welle“, befürchtet Pichler, „und Familien mit geringen Einkommen, die auf Wohnungssuche sind, drohen durch diesen Gesetzesentwurf unter die Räder zu kommen.“ Deshalb fordert die AK die Beibehaltung des allgemeinen Verbotes von Zweitwohnsitzen außerhalb der Zweitwohnungsgebiete.

Büro Rössler: "Gemeinden können selbst entscheiden"

Diese Befürchtungen seien nicht berechtigt, heißt es dazu aus dem Büro von Astrid Rössler. Die Gemeinden, die nicht unter die 26 Prozent-Regelung fallen, könnten selbst entscheiden, wie sie mit Zweitwohnsitzen umgehen möchten. "Wir gehen davon aus, dass die Gemeinden zuallererst auf ihre eigenen Bürger schauen werden", so eine Sprecherin.

Auch der finanzielle Anreiz von Zweitwohnsitzen für eine Gemeinde sieht Pichler als Gefahr für Wohnungssuchende: „Wenn das Land das allgemeine Zweitwohnungsverbot quasi abschafft, ist zu erwarten, dass die Gemeinden verständlicherweise dann lieber Abgaben einheben, statt diese komplizierte Materie selbst in die Hand zu nehmen.“ Dass Gemeinden diese Abgabe einfordern können, bestätigt auch Rösslers Büro gegenüber SALZBURG24. Zusätzlich zur besonderen Ortstaxe dürfen Gemeinden dafür einen Aufschlag von 30 Prozent verlangen.

Auch Stadt Salzburg betroffen

Pichler: „Legalisierung der Zweitwohnungen und Bezahlung einer Abgabe, ist für uns in keiner Weise vertretbar. Denn das Problem der Wohnraumversorgung der heimischen Bevölkerung zu vertretbaren Preisen bleibt damit ungelöst.“ Das könne für eine Gemeinde natürlich attraktiv sein, lenkt man im Büro Rössler ein. Man vertraue aber darauf, dass Gemeinden nicht willkürlich Zweitwohnsitze vergeben werden, sondern nur, wenn dafür auch genügen Wohnraum zur Verfügung stehe. Gemeinden können mit der neuen Regelung auch selbst beschließen, dass sie als Beschränkungsgebiet gelten wollen. Genauso wie die Stadt Salzburg: "Wir nehmen an, dass die Stadt Salzburg, gerade weil der Wohnraum so begrenzt ist, sich selbst zu einem Zweitwohnsitz-Beschränkungsgebiet machen wird", heißt es.

Gesetz ist noch nicht fix

Die AK fordert weiterhin ein Verbot. Edgar Atzmanstorfer, AK-Experte für Raumordnung: „Das bedeutet für die Gemeinden einen erheblichen Aufwand für die erforderliche Grundlagenarbeit, verbunden mit dem hohen verfassungsrechtlichen Anfechtungsrisiko des verordneten Beschränkungsgebietes.  Es also nicht nachvollziehbar, dass selbst die Stadt Salzburg und der umgebende Zentralraum keinen Beschränkungen des Landes für Zweitwohnungen mehr unterliegen sollen.“

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde eine schriftliche Anzeige bei der Gemeinde genügen, um einen unrechtmäßigen Zweitwohnsitz ganz einfach zu legalisieren, so die Arbeiterkammer.

Fixiert ist das neue Gesetz jedoch noch nicht. Im Moment werden die zahlreichen Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge eingearbeitet. "Gerade für die Regelung der Zweitwohnsitze sind viele Vorschläge gekommen, da wird es noch zu Anpassungen kommen", so die Sprecherin.

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(Quelle: salzburg24)

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