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Amtsgeheimnis-Aufhebung endgültig aufgeschoben

Veröffentlicht: 28. Juni 2013 15:40 Uhr
Die Reform des Amtsgeheimnisses noch vor der Nationalratswahl ist nun endgültig vom Tisch. Staatssekretär Ostermayer kündigte im Verfassungsausschuss des Nationalrats an, einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz in der neuen Gesetzgebungsperiode in eine ausführliche Begutachtung schicken zu wollen. Zustimmung erhielt eine Gesetzesreparatur bei den Meldepflichten der Abgeordneten.

Ursprünglich war ein rot-schwarzer Antrag zur Lockerung des Amtsgeheimnisses geplant gewesen. Mitte Juni ruderte die ÖVP aber zurück und forderte eine mehrwöchige Gesetzesbegutachtung. Ostermayer bedauerte die Verschiebung im Ausschuss. Man sei in der Bundesregierung bemüht gewesen sei, rechtzeitig einen Entwurf vorzulegen, der einen Paradigmenwechsel in der Bundesverfassung vom Amtsgeheimnis weg hin zu Informationsfreiheit herbeiführen sollte.

Beim Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz wurde vom Ausschuss ein Redaktionsversehen behoben. Ausgerechnet Spitzenfunktionen als Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Mandataren mussten durch das im Vorjahr beschlossene Transparenzpaket nicht veröffentlicht werden, nun wird das nachgeholt. Der Beschluss fiel mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ, wobei seitens der Grünen eine mögliche Zustimmung im Plenum noch in Erwägung gezogen wurde.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen wurde beschlossen, das Dienst- und Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete an die geplante Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare anzupassen. Im Konkreten geht es etwa um Anspruch auf Karenzurlaub, die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes und um Familienhospizfreistellung.

Mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Offenlegung der Nebentätigkeiten der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs abzielt.

(Quelle: salzburg24)

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