Das Umweltministerium hinterfragt darin die grundsätzliche Zuständigkeit der EU-Kommission, Zulässigkeitskriterien für Beihilfen für Nuklearenergie zu erlassen. Die Förderung von Nuklearenergie widerspreche zudem der Logik und der Systematik des allgemeinen EU-Beihilferechts und des Umweltbeihilferechts im Besonderen, heißt es in der Aussendung des Lebensministerium.
Österreich habe zu dem Konsultationspapier der EU-Kommission über die vorgesehene Überarbeitung des Umweltbeihilferechts bereits eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Auch die Begründung der EU-Kommission die Energiebeihilfen aus Gründen der Versorgungssicherheit zu gewähren, lehnt das Umweltministerium ab. Auch aus diesem Blickwinkel bringe die Kernenergie keine Vorurteile gegenüber anderen Energieträgern.
Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom Freitag hat EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia eine neue Beihilferichtlinie erarbeitet, die den Ausbau der Nuklearenergie als ein Ziel der Europäischen Union bezeichnet. Um dieses Ziel zu verfolgen, könnten speziell für "die Errichtung und den Betrieb eines Atomkraftwerks" staatliche Finanzhilfen benötigt werden, heiße es in dem Entwurf. Der Plan werde von Großbritannien, Frankreich, Litauen und Tschechien unterstützt, Deutschland und Österreich sind dagegen.
(Quelle: salzburg24)