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Befangenheitsanträge im NSU-Prozess abgelehnt

Prozess wurde am Donnerstag fortgesetzt
Veröffentlicht: 19. September 2013 13:11 Uhr
Das Oberlandesgericht in München hat im Prozess gegen die deutsche Neonazi-Terrorzelle NSU Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter als unbegründet abgelehnt. Der Vorsitzende Manfred Götzl setzte den Prozess damit am Donnerstag nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort. Zur Begründung der Ablehnung äußerte er sich nicht.

Da sein gesamter Senat betroffen war, hatte ein anderer Senat darüber entscheiden müssen. Mit einem Antrag rügten die Anwälte den ihrer Meinung nach zu geringen Vorschuss für die Arbeit eines der drei Pflichtverteidiger, der eine effektive Verteidigung erschwere. Einen zweiten Antrag begründeten sie mit dem Verdacht auf eine Voreingenommenheit des Gerichts.

Ein anderer Senat des OLG entschied nun, dass die vorgetragenen Gründe keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter begründen könnten. Dabei komme es nicht darauf an, dass der zuständige Richter nur einen Vorschuss auf die endgültige Pauschalvergütung gewährt hat. Die von dem Richter abgegebene Begründung für den Vorschuss zeige, dass er eine effektive Verteidigung keinesfalls verhindern wolle.

Eine Zeugin berichtete am Donnerstag über die Brandstiftung in der Wohnung der mutmaßlichen Neonazi-Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) in Zwickau. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll nach dem Selbstmord ihrer mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt das Feuer gelegt haben. Die frühere Nachbarin des Trios sagte, sie habe an eine Gasexplosion geglaubt. Näher gekannt habe sie die drei nicht.

(Quelle: salzburg24)

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