Sozialminister Hundstorfer erwartet wegen der Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf "weder großes Lob noch massive Kritik". Man habe sich bemüht, jene Wünsche, die in den Parteienverhandlungen und im Begutachtungsverfahren geäußert worden waren, zu berücksichtigen, betonte Hundstorfer. Heftigen Gegenwind erwartet er auch wegen der niedrigeren Höchstgrenze nicht: "Da erwarte ich mir keinen Aufstand." Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte Luxuspensionen zu kürzen.
Die Bundesländer seien nach wie vor aufgefordert, mitzuziehen, erklärte Hundstorfer. Das sei auch mit der Opposition so ausgemacht. Die Regierung braucht für das Verfassungsgesetz die Zustimmung eines Teils der Opposition. Grüne und NEOS hatten im Vorfeld kritisiert, dass die Übernahme der Regelungen in die Landesgesetze lediglich ermöglicht wird. Hundstorfer zeigte sich aber überzeugt, dass es entsprechende Signale aus Ländern geben werde.
Klargestellt wird im neuen Entwurf, dass die Kürzungen ausschließlich die Sonderpensionen betreffen, nicht aber auf beitragsorientierte Pensionskassenmodelle. Auch die ASVG-Pension ist von den Regelung in keiner Weise betroffen. Für Personen, die bereits eine Sonderpensions-Zusage haben, liegt die Grenze bei 15.855 Euro. Bestehende Sonderpensionen werden - gestaffelt - gekürzt.
Insgesamt sind laut Sozialministerium 27 Institutionen von den Neuregelungen erfasst - von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherung bis hin zum ORF. Im adaptierten Entwurf wird außerdem festgeschrieben, dass auch für alle Tochtergesellschaften dieser Unternehmen die Neuregelungen gelten - beispielsweise für den Strom-Übertragungsnetzbetreiber Austria Power Grid (eine Tochter der VERBUND AG). Etwa 9.600 Personen sind von den Änderungen betroffen, heißt es im Sozialministerium.
Die Höhe der Begrenzung der Sonderpensionen für Neuzugänge von 13.590 Euro orientiert sich an der dreifachen Höchstbeitragsgrundlage. Bei den bereits zugesagten Pensionen ist die 3,5-fache Höchstbeitragsgrundlage die Messgröße, also die schon erwähnten 15.855 Euro.
Für bestehende "Luxuspensionen" gelten diese Grenzen nicht. Sie werden aber mit gestaffelten "Pensionssicherungsbeiträgen" gekürzt: Bis zur Höchstbeitragsgrundlage (4.530 Euro) gibt es keine zusätzlichen Pensionssicherungsbeiträge. Für Teile darüber beträgt der Pensionssicherungsbeitrag fünf Prozent - und zwar bis zur zur Grenze von 6.795 Euro (150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage). Die weitere Staffelung: Für Pensionsteile zwischen 6.795 Euro und 9.060 Euro liegt der Sicherungsbeitrag bei zehn Prozent, für die Teile darüber (bis 13.590 Euro) 20 Prozent. Für jene Anteile der Sonderpension, die über der Grenze von 13.590 Euro liegen, werden 25 Prozent Pensionssicherungsbeitrag fällig.
Für Sonderpensionen in Höhe von 5.000 Euro bedeutet dies etwa einen Beitrag von 23,50 Euro, rechnet das Sozialministerium vor. Bezieht man 10.000 Euro Sonderpension, so werden 527,75 Euro fällig, bei einer Sonderpension von etwa 17.000 Euro muss man 2.098,25 Euro Sicherungsbeitrag abführen. Durch dieses Beiträge sei insgesamt mit Einnahmen in der Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr zu rechnen, heißt es aus dem Ressort.
Auch werden künftig jene aktiv Beschäftigten Pensionsbeiträge zu leisten haben, für die dies bisher nicht galt - etwa ältere Nationalbank-Beschäftigte. Die Höhe der Beiträge soll sich an jenen der Beamten orientieren. Die Länder werden ermächtigt, für Rechtsträger in ihrem Bereich analoge Regelungen für Pensionsbeiträge für Aktive und von Pensionssicherungsbeiträge für Pensionisten einzuführen.
Ein Beschluss im Nationalrat ist noch vor dem Sommer geplant. In Kraft treten sollen die Neuregelungen mit 1. Jänner 2015.
(Quelle: salzburg24)