In der Kommission verfügen die Mitte-links-Kraft PD (Demokratische Partei) um den italienischen Premier Enrico Letta und die Linkspartei SEL von Nichi Vendola über die Mehrheit. Berlusconis Parlamentarier in der Kommission forderten sofort eine Vertagung der Diskussion. Sie verwiesen auf den Gang Berlusconis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der Medienzar behauptet, dass das Ende 2012 unter dem damaligen Regierungschef Mario Monti verabschiedete Anti-Korruptionsgesetz, wonach zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilte Politiker nicht mehr Abgeordnete sein dürfen, nicht rückwirkend auf Steuerdelikte aus früherer Zeit angewandt werden dürfe.
Der Straßburger Gerichtshof prüft nun zuerst, ob die Beschwerde zulässig ist, was mehrere Monate dauern kann. Bis dahin sollte laut Berlusconis Lager keine Entscheidung über den Ausschluss des Medienzaren aus dem Senat ergriffen werden.
Berlusconi war am 1. August wegen Steuerbetrugs rund um seinen Medienkonzern Mediaset erstmals rechtskräftig verurteilt worden. Seine vierjährige Haftstrafe wurde wegen einer Amnestieregelung automatisch auf ein Jahr verkürzt. Wegen seines Alters muss der 76-Jährige diese Strafe zudem nicht im Gefängnis verbüßen.
Ein Mailänder Berufungsgericht wird inzwischen am 19. Oktober über ein Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter entscheiden, das gegen Berlusconi im Rahmen des Prozesses wegen Steuerhinterziehung verhängt worden war.
(Quelle: salzburg24)